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Donnerstag, 2. August 2012

DSW vom 1.8.12 zur Frage Klage in Deutschland / Recht wg ICSID

Bei Verfahren, die

vor einem deutschen Gericht geführt werden

ist zu beachten, dass damit möglicherweise

ein ggf. bestehendes Recht verloren geht, vor

einem internationalen Schiedsgericht in

Washington DC Ansprüche geltend zu machen.

Dies ergibt sich Art. 26 ICSID.

wer liest nach und kommentiert ?

1 Kommentar:

  1. Das ist schon lange bekannt und darauf hab ich hier auch schon des öfteren hingewiesen.
    Selbiger Sachverhalt gilt natürlich auch für die Klagen in Griechenland!
    Entweder ICSID oder Staatliche Gerichte.
    Umgekehrt geht natürchlich...

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