Sehr geehrte Frau Kollegin
sehr geehrte Herren,
zu meinem Erstaunen hat erstmals die Republik Argentinien in einer von mir geführten Argentinien-Klage kein Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts eingelegt. Dies obwohl der Streitwert immerhin mehr als 11 Mio. € betrug.
Dies stellt dann doch eine Abkehr von der bisherigen Politik dar, in jedem Fall auch noch das Berufungsverfahren zu betreiben.
Mit freundlichen Grüßen
so ein pech, da entgeht dem Prof. S. aber ein schöner Batzen an Honorar.
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