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Sonntag, 9. September 2012

Klage in Karlsruhe: Neuer Eilantrag gegen ESM eingegangen

Klage in Karlsruhe: Neuer Eilantrag gegen ESM eingegangen

Mit einem Eilantrag in Karlsruhe will CSU-Politiker Peter Gauweiler den Euro-Rettungsschirm ESM stoppen. Das Bundesverfassungsgericht müsse die Ratifizierung des Vertrages aussetzen.
CSU-Politiker Gauweiler will den ESM stoppen. Quelle: dpa
CSU-Politiker Gauweiler will den ESM stoppen. Quelle: dpa
 
KarlsruheWenige Tage vor der mit Spannung erwarteten Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm hat der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat einen neuen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Grund ist der Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB), unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen. Damit habe sich die Beurteilung der Rettungsmaßnahmen grundlegend geändert, argumentiert Gauweiler in dem am Sonntag bekanntgegebenen Antrag. Notfalls solle das Gericht die für kommenden Mittwoch geplante Urteilsverkündung verschieben.
Das Gericht bestätigte den Eingang des Schriftsatzes. Zur Frage, ob eine Verschiebung der Euro-Entscheidung in Betracht komme, wollte sich die Sprecherin nicht äußern.
 
Der EZB-Rat hatte am Donnerstag erstmals ein Programm zum unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen von Euro-Krisenstaaten beschlossen. Gauweiler fordert, dass die Ratifizierung des Vertrags über den Rettungsschirm ESM so lange ausgesetzt werde, bis die EZB ihren Beschluss rückgängig gemacht hat - und „in rechtlich verbindlicher Weise sichergestellt ist, dass ein solcher Beschluss nicht wiederholt wird“.
Der Beschluss des EZB-Rates führe dazu, dass anstelle des Rettungsschirms die Zentralbank Staatsanleihen kaufe, argumentiert Gauweilers Prozessbevollmächtigter, der Freiburger Staatsrechts-Professor Dietrich Murswiek. „Die Parlamente werden nicht gefragt, obwohl letztlich ebenfalls die nationalen Haushalte mit den Risiken belastet werden“, heißt es in dem Schriftsatz, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Sowohl die im ESM-Vertrag vorgesehene Haftungsbegrenzung als auch die parlamentarische Kontrolle würden durch den Beschluss der EZB ausgehebelt.
„Das Gesamtrisiko für den Bundeshaushalt, das sich aus dem ESM-Vertrag und den sonstigen Euro-Rettungsmaßnahmen ergibt, ist völlig unkalkulierbar und deshalb auch unverantwortbar geworden“, schreibt Gauweiler in einer Pressemitteilung.
 
Gauweiler und zahlreiche andere Kläger hatten Ende Juni Anträge gegen den Euro-Rettungsschirm in Karlsruhe eingereicht. Sie wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM) unterzeichnet und damit der permanente Euro-Rettungsschirm aktiv werden kann. Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch (12. September) seine Entscheidung über die Eilanträge verkünden.
„Sollte der Senat aufgrund der bisherigen Verhandlungen zu dem Ergebnis gekommen sein, dass der ESM-Vertrag - mit Vorbehalten - ratifiziert werden darf, muss diese Entscheidung im Hinblick auf den EZB-Beschluss neu überdacht werden“, heißt es in dem Schriftsatz. Falls das Gericht hierüber nicht bis zur geplanten Urteilsverkündung entscheiden könne, werde eine Verschiebung des Verkündungstermins beantragt.

 

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