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Montag, 5. November 2012

Bei der AGA der DSW gehts jetzt zur Sache....


Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Vorstellung des Klagemodells in unserem Rundschreiben vom 05. Oktober 2012 sind bereits viele Anleger entschlossen, den Klageweg mit uns zu beschreiten. Die Arbeitsgemeinschaft Griechenland-Anleihen (AGA) organisiert nun die konkrete Bündelung der Klagen. Weiterhin kann sich jeder Anleger mit Wohnsitz in Deutschland einer Klagegemeinschaft anschließen. Sollten auch Sie Interesse haben, sich ebenfalls dem Klage-verfahren anzuschließen, ist es allein erforderlich, den angehängten Er-fassungsbogen ausfüllen.
Grundsätzlich stehen allen Anlegern Schadensersatzansprüche zu, die dem Zwangsumtausch nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Da Grie-chenland eine volle Rückzahlung der Anleihen definitiv nicht freiwillig leisten wird, steht zugleich fest, dass diese allein auf dem Rechtsweg erzwungen werden kann.
Das von der AGA entwickelte Klagemodell folgt einem einfachen Prinzip: Je mehr Kläger für den einzelnen Landgerichtsbezirk zusammen kom-men, desto günstiger wird es für den einzelnen Anleger. Auch deshalb ist es wichtig, dass alle klagebereiten Anleger den Erfassungsbogen aus-gefüllt an die DSW zurücksenden, damit wir möglichst einen Gesamt-überblick erhalten. Wir werden dann für Sie zunächst unverbindlich prü-fen, welche Klagebündelungen bei dem für Sie zuständigen Gericht mög-lich sind und in welcher Höhe sich Reduzierungen bei den Rechtsan-waltsgebühren auf der Klägerseite ergeben. Beispielsweise fallen bei ei-nem Anlagevolumen von 50.000,- € herkömmlich ca. 3.200,- € Anwalts-gebühren auf Klägerseite an. Bei einem für mehrere Anleger zusammen-gefassten Gesamtgegenstandswert von 1 Mio. € würde sich der betref-fende Anteil dieses Anlegers auf 670,- € reduzieren. Allerdings betrifft dies nicht die Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltsgebühren.

der Text noch weiter....

bei Interesse bei der DSW nachfragen

4 Kommentare:

  1. Der AGA haben wir doch schon vor 3 Monaten all unsere Daten (Namen, WKN, Nominalbetrag etc.) übermittelt und unseren Beitrag (€ 100,200 oder 400)überwiesen.
    Wieso beginnt denn jetzt nochmal alles von vorne ?
    Ich dachte es kommt jetzt endlich mal Post von den Anwälten.

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    1. Genau das gleiche habe ich heute auch gedacht...
      Alle Belege, alle Daten, Klagebereitschaft, alles habe ich im Juli fein säuberlich eingereicht - und nun alles nochmal!

      Deutsche Bürokratie - kein Wunder daß Gerichtsverfahren Jahre dauern und alle überlastet sind, wenn alles doppelt und dreifach eingereicht und verwaltet werden muß.

      Ich habe meinen Unmut in meiner email auch zum Ausdruck gebracht.

      In der Zeit entwickeln andere ein neues Auto!

      (Aldy)

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    2. Der DSW sagt, sie haben 4000 Geschädigte a € 25.000,-- Anlagesumme. D.h. sie haben erstmal € 800.000,-- auf ihrem Konto eingesammelt.

      Und zur Frage, dass jeder einzelne auf die volle Summe für die gegnerischen Anwälte haftet, haben sie wieder nichts geschrieben.

      Sorry, aber entweder kommen die nicht in die Pötte oder deren Anwälte wissen einfach nicht wie es läuft.

      Eine email habe ich denen auch geschrieben, auf die Antwort warte ich seit 4 Wochen.

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  2. Aber die Umschuldungsaktion könnte für alle Anleger sogar
    noch teurer zu stehen kommen als gedacht. Denn es gibt ein
    weiteres, sehr aktuelles Ärgernis für die Besitzer von Griechenlandanleihen:
    Die steuerliche Behandlung der ESFS-Papiere. Diese
    Papiere sind ein Teil der im Rahmen der Umschuldung ausgegebenen
    neuen Anleihen. Sie wurden am 12. September fällig und
    zurückgezahlt. Und damit ging der Ärger los: „Die neuen Anleihen
    werden von den Steuerbehörden als Finanzinnovation gewertet“,
    weiß Tüngler. Was sich zunächst recht harmlos anhört,
    hat steuerlich ausgesprochen nachteilige Folgen, denn in der Regel
    wird einfach die Differenz zwischen Einstandspreis und Verkaufskurs
    besteuert – so sie denn positiv ausfällt.
    Bei den griechischen Anleihen gab es allerdings keinen realen
    Kaufkurs. „Und genau hier liegt das Dilemma. Während etliche
    Banken den ersten Kurs als Einstandspreis werten, und sich damit
    entsprechend einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums
    aus März 2012 verhalten, gibt es immer wieder auch Institute, die
    einen Einstandskurs von „Null Euro“ angeben. Für die betroffenen
    Anleger bedeutet das, dass der volle Verkaufspreis steuerpflichtig
    ist“, so Tüngler. Das bedeutet im Klartext: Anleger könnten
    nicht nur mehr als die Hälfte ihres Geldes durch die
    Umschuldung verlieren, sondern vom Fiskus auch noch für die
    neuen Papiere zur Kasse gebeten werden.
    Nach Ansicht der DSW ist das schlicht ein Unding: „Wir
    können nur an alle Banken appellieren, die ihren Kunden diese
    „Null-Lösung“ zumuten, endlich damit aufzuhören und den ersten
    Kurs als Einstandspreis zu übernehmen“, so Tüngler. Denn
    nur dann schnappt nicht auch noch die Steuerfalle zu.

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    Welche Banken sind das denn alles?

    Hier kann man auf Schadensersatz klagen, da die Banken die Vorgaben des Finanzministeriums vorsätzlich, dh. wieder besseren wissens, nicht umgesetzt haben!
    Dieses Verhalten entspricht einer vorsätzlichen Schädigung des Depotinhabers...

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