SchuldenkriseKlage gegen Anleihekäufe der EZB
16.11.2012 · Die EZB will unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten kaufen, wenn die Staaten unter dem Rettungsschirm sind. Dagegen klagt jetzt ein Berliner Finanzwissenschaftler vor dem Europäischen Gerichtshof.
Der eurokritische Finanzwissenschaftler Markus Kerber hat nach eigenen Angaben für mehr als 5000 Bürger eine Klage gegen neue Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank eingereicht. In der Sammelklage werde der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg aufgefordert, die EZB-Beschlüsse vom 6. September für mit dem Unionsrecht unvereinbar zu erklären. Es handele sich um eine Staatsfinanzierung durch die Notenbank.
„Lässt das Unionsgericht die EZB weiter gewähren, so wird nicht nur die Euro-Zone, sondern auch die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft dem Untergang Preis gegeben“, erklärte der Berliner Wissenschaftler in einer Mitteilung. Der Professor vertritt nach eigenen Worten 5217 Bürger. (Aktenzeichen T492/12)
Anleihekäufe sind auch in der EZB umstritten
Im Kampf gegen die Euro-Krise hatte die EZB im September ein neues Programm zum unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen beschlossen. Voraussetzung ist, dass ein Krisenland Hilfe des internationalen Rettungsschirms sucht. Die EZB begründet ihr Eingreifen damit, dass vergleichsweise hohe Zinsen für Staatsanleihen von Problemstaaten indirekt die Kreditzinsen für die Verbraucher nach oben trieben. Sie hat allerdings im Rahmen des neuen Programmes noch keine Anleihen gekauft.
Das Programm ist auch in der Notenbank umstritten. Kritiker sehen in dem Programm eine Staatsfinanzierung, was der Notenbank eigentlich untersagt ist.Bundesbank-Chef Jens Weidmann ist dagegen, er warnte erst am Freitag, dass das Programm die Unabhängigkeit der Zentralbank gefährden könne.
Das EU-Recht sieht vor, dass Einzelpersonen nur in Ausnahmen direkt vor den EuGH ziehen können. Ein Kläger müsste unmittelbar und individuell betroffen sein, damit seine Klage angenommen wird. Im Falle von Entscheidungen der Zentralbank werden Einzelkläger wahrscheinlich abgewiesen.
Kerber hatte bereits beim Bundesverfassungsgericht wegen des Rettungsschirmes ESM geklagt. Die Richter billigten im September in einer Eilentscheidung den Fonds unter Auflagen. Das Verfassungsgericht hatte damals zu erkennen gegeben, dass es die EZB-Anleihenkäufe nicht unbedingt für rechtmäßig hält - es könnte entsprechende Fragen seinerseits an den Europäischen Gerichtshof weitergeben.
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