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Mittwoch, 14. November 2012

verschafft euch von eurer Depotbank die sog. 3-Punkte-Erklärungen !!!!


ich fordere die spk da auf umgehend mir diese 3-Punkte-Erklärungen zukommen zu lassen !!!!


insbesondere für die widerrechtlich entzogenen GRI-Bonds (Enden Feb/Anfang März).


seien sie versichert dass ich nach der hiermit von mir gesetzten Frist von 3 Tagen klage einreichen werde !!!

14.11.2012

rolf koch


4. Verwahrketten

Sowohl inländischer als auch ausländischer Drittverwahrer können sich weiterer Verwahrstellen als Unterverwahrer bedienen (Verwahrketten). Falls ausländische Drittverwahrer weitere Unterverwahrer einsetzen gilt Folgendes:
Die Depotbank vereinbart mit dem ausländischen Drittverwahrer („Unterverwahrer 1“), dass dieser mit seinem Unterverwahrer („Unterverwahrer 2“) eine vertragliche Vereinbarung trifft, die der unter Punkt IV. 2 beschriebenen entspricht. Gleiches gilt bei jedem weiteren Unterverwahrverhältnis, das innerhalb der Verwahrkette gegründet werden soll. In praktischer Hinsicht ist dieses dadurch umzusetzen, dass der jeweilige Unterverwahrer seine nach Punkt 3 der Drei-Punkte-Erklärung abzugebende Zustimmung gegenüber dem von ihm beauftragten Unterverwahrer erst dann erteilt, wenn sichergestellt ist, dass letzterer seinerseits eine dem Punkt IV. 2 entsprechende Vereinbarung auf der nächsten Verwahrstufe abschließt.
Die Depotbank hat ferner dafür zu sorgen, dass ihr Kopien der Drei-Punkte-Erklärungen sämtlicher Unterverwahrer vorliegen.

1 Kommentar:

  1. Da mach man schon mal die Klage fertig...

    Von denen erfährst du eh nichts, bei allem was die zu verbergen haben!

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