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Mittwoch, 10. September 2014

Wer dabei ein Guthaben bar beziehen will, hat seine liebe Not. In den meisten Fällen ziehen die Geldhäuser bei 100.000 Franken eine Grenze. Wer höhere Beträge abziehen will, muss eine Überweisung vornehmen. Mit dieser „Papierspur“ sichern sich die Banken ab. Dasselbe gilt für die Schecks nach Kontoauflösung, mit der sie die letzten Unwilligen loswerden wollen. Eine Alternative sind Goldkäufe, aber ein großes Handelshaus in der Schweiz verlangt hier zum Beispiel ab 25.000 Franken eine Identifikation seitens des Käufers. Das schreckt viele ab.

SchweizAbschied vom Schwarzgeld aus Westeuropa

Die Schweizer Banken wollen bis zum Jahresende reinen Tisch machen. Doch noch immer vertrauen ihnen Kunden aus Nachbarländern gut 2600 Milliarden Euro an Vermögen an.

© REUTERSVergrößernSchließfächer der Züricher Kantonalbank: Auch hier soll Schwarzgeld weißgewaschen werden
Die Abwendung der Schweizer Banken vom Geschäft mit Steuerhinterziehern aus dem Ausland kommt offenbar mit großen Schritten voran. Dank der Amnestien und Selbstanzeigeprogramme in vielen westeuropäischen Ländern drängen sie diese Kundschaft entschlossen aus ihren Häusern und können dabei sagen, dass sie die Anleger keiner Strafverfolgung aussetzen. In ihrem jüngsten „Bankenbarometer“ schreibt die Bankiervereinigung in Basel, die Abflüsse von Kunden aus Westeuropa hätten sich im vergangenen und auch in diesem Jahr fortgesetzt. In den vergangenen sechs Jahren seien 350 Milliarden Franken abgezogen worden, schätzt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Dies geschah wohl in einer Mischung aus Nettoabzügen und Bußgeldzahlungen. Die Zahl relativiert sich, wenn man sich vor Augen hält, dass in Schweizer Banken Ende Mai Vermögen von gut 6300 Milliarden Franken (5250 Milliarden Euro) lagen, gut die Hälfte davon von Ausländern.
Wie gerade in Deutschland die „Regularisierung der Vermögen“ voranschreitet, zeigen die Selbstanzeigen. Unter dem Eindruck des Falls Hoeneß schoss die Zahl der reuigen Steuerzahler im Hauptsünderland Baden-Württemberg zwischen dem ersten Halbjahr 2013 und 2014 von 2363 auf 5167, in Nordrhein-Westfalen von 1528 auf 4591 und in Niedersachsen von gut 1100 auf 2218. Einen weiteren Hinweis liefern die jüngsten Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern. Sie betreffen das sogenannte Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU. Hier führt die Schweiz seit 2005 die Steuern auf die Zinserträge festverzinslicher Wertpapiere wie zum Beispiel Anleihen an die Herkunftsländer der Steuerpflichtigen anonym ab. Der Satz beträgt 35 Prozent, er entspricht damit der von den Schweizern erhobenen Quellensteuer, welche diese in ihrer späteren Steuererklärung zurückfordern können.
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Alternativ können die Steuerpflichtigen ihre Zinsanlagen in der Schweiz offiziell den heimischen Finanzämtern melden und dann direkt versteuern. Diese Meldungen zu den Zinseinkünften haben nach den Angaben der Steuerverwaltung zwischen 2011 und 2013 sichtbar zugelegt, nämlich um 31 Prozent auf 552 Millionen Franken. Zwar ist das kein Vergleich zum zweitgrößten Land Spanien, wo die Meldungen in derselben Zeitspanne auf das Vierzehnfache von 19 auf gut 260 Millionen Franken in die Höhe schnellten. Aber die Entwicklung sticht doch ins Auge angesichts der Tiefzinsphase und der Tatsache, dass die Alternative zwischen anonymem Zinsabzug und offizieller Meldung schon seit neun Jahren besteht. Bezogen auf alle 28 EU-Staaten schossen die Meldungen um 86 Prozent in die Höhe, nachdem 2011 gemäß Abkommen der Steuersatz von 20 auf 35 Prozent erhöht worden war. Im Jahresvergleich legten die gemeldeten Zinseinnahmen 2013 um 44 Prozent auf 1,33 Milliarden Franken zu. Anders die anonymen Zinsbeträge: Sie schrumpften um 17 Prozent auf 510 Millionen Franken und damit auf weniger als die Hälfte der namentlichen Zinsmeldungen.

Mit der „Papierspur“ sichern sich die Banken ab

Der in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vereinbarte automatische Informationsaustausch, dem sich die Schweiz angeschlossen hat, wird spätestens von 2017 an dem Schwarzgeld endgültig den Garaus machen. Ob dies auch die Kunden aus den Schwellenländern betrifft, die nicht der OECD angehören, steht auf einem anderen Blatt. Die meisten Banken in der Eidgenossenschaft wollen bei ihren westeuropäischen Kunden schon bis zum Jahresende reinen Tisch gemacht haben. Wer dabei ein Guthaben bar beziehen will, hat seine liebe Not. In den meisten Fällen ziehen die Geldhäuser bei 100.000 Franken eine Grenze. Wer höhere Beträge abziehen will, muss eine Überweisung vornehmen. Mit dieser „Papierspur“ sichern sich die Banken ab. Dasselbe gilt für die Schecks nach Kontoauflösung, mit der sie die letzten Unwilligen loswerden wollen. Eine Alternative sind Goldkäufe, aber ein großes Handelshaus in der Schweiz verlangt hier zum Beispiel ab 25.000 Franken eine Identifikation seitens des Käufers. Das schreckt viele ab.

Steuerpflichtige freuen sich über ein völlig legales Sparmodell

Steuerpflichtige in der Eidgenossenschaft freuen sich unterdessen über ein völlig legales Sparmodell. Es umfasst die Ausschüttungen von Unternehmen, welche aus früher gebildeten Einlagen (wie dem Aufgeld bei Kapitalerhöhungen) stammen. Dank der Unternehmensteuerreform II sind diese seit Anfang 2011 steuerfrei. Jetzt zeigt sich, dass der Berg an ausschüttungsfähigen Reserven noch erheblich ist. Nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegenüber dem „Sonntagsblick“ waren Ende August Ausschüttungsreserven im Umfang von 980 Milliarden Franken gemeldet. Ausgeschüttet sind bisher 150 Milliarden Franken. Je nach Unternehmen winken daher noch auf Jahre steuerfreie Dividenden. Allerdings gibt es im Parlament Bestrebungen, das Steuersparmodell abzuschaffen oder deutlich zu begrenzen, hat es doch alle Erwartungen weit übertroffen.

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