HaftungsfondsSparkassen haben Nachholbedarf beim Sparerschutz
04.09.2013 · Die deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen müssen die Haftungsfonds aufstocken. Verbandspräsident Fahrenschon nennt als Fondszielgröße 5,4 Milliarden Euro.
Von HANO MUSSLE
Die 320 Sparkassen, sieben Landesbanken und zehn Landesbausparkassen müssen künftig deutlich mehr Geld für die Stützungsfonds der öffentlich-rechtlichen Bankengruppe aufbringen. Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), nennt in einem internen, dieser Zeitung vorliegenden Brief als Fondszielgröße 5,4 Milliarden Euro. Dafür müssten die DSGV-Mitgliedsinstitute in den kommenden zehn Jahren Barmittel von rund 3 Milliarden Euro leisten, um den Schutz der Spareinlagen ihrer Privatkunden zu sichern.
Nach Informationen dieser Zeitung halten die öffentlichen Banken in ihrem Haftungsverbund rund 3,5 Milliarden Euro für den Fall vor, dass eine Sparkasse vor der Insolvenz geschützt werden muss. Der DSGV macht aus der Höhe des zugesagten Stützungsbetrags indes ein Geheimnis, denn eine Diskussion über die Sicherheit der Spareinlagen ist unerwünscht. Zumindest sind von dem Betrag, der zugesagt ist, je nach Region die Hälfte bis ein Drittel in miteinander verbundene Stützungsfonds eingezahlt. Der Rest, also bis zu zwei Drittel, sind Garantien. Darüber hinaus gibt es Nachschusspflichten, falls der zugesagte Betrag nicht ausreichen sollte. Ihre jährlichen Beiträge leisten Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen abhängig davon, wie viele riskante Kredite sie vergeben.
Kompromiss bis Jahresende
Um das Geld der Sparer in europäischen Banken besser zu schützen, liegt seit längerem in Brüssel eine Regelung vor. Nach dieser EU-Richtlinie sollen alle europäischen Banken abhängig von ihren gesetzlich gesicherten Einlagen (100.000 Euro je Privatkunde) Barzahlungen in nationale Sicherungsfonds leisten. Diese von Banken gespeisten Fonds sollen in einem Insolvenzfall die Privatkunden entschädigen. Zwischenzeitlich wurden für eine Bankenunion auch europäische Einlagensicherungssysteme gefordert.
Nun aber treibt die amtierende litauische EU-Ratspräsidentschaft die Einlagensicherungs-Richtlinie voran. Sparkassen und genossenschaftliche Volks- und Raiffeisenbanken begrüßen dies. Denn diese Verbundgruppen dürfen demnach, anders als womöglich in einer Bankenunion, die Einlagensicherung wie bisher national und als Institutssicherung organisieren. Durch sie haben Sparkassen und Genossenschaftsbanken bisher verhindert, dass eine Mitgliedsbank insolvent ging und Sparer entschädigt werden mussten. Allerdings ist der Fonds des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) offenbar üppiger gefüllt als der des DSGV. Zumindest hat der BVR signalisiert, die Beträge müssten nicht erhöht werden, um künftige EU-Vorgaben zu erfüllen.
Dabei ist die EU-Richtlinie noch nicht beschlossen, weil Kommission und Parlament um die Höhe der Fondsbeiträge ringen. Fahrenschon rechnet damit, dass sie sich in einem Kompromiss auf „mindestens 1 Prozent der gedeckten Einlagen“ verständigen und dies „weitere Einzahlungspflichten in unser eigenes Sicherungssystem“ erfordern würde. Über die Verteilung dieser in den kommenden zehn Jahren aufzubringenden zusätzlichen Lasten von rund 3 Milliarden Euro tobt ein Streit zwischen Sparkassen und Landesbanken. An diesem Mittwoch treffen sich die Vorstandsvorsitzenden der vier großen Landesbanken LBBW, Bayern LB, Helaba und NordLB, um sich untereinander zu verständigen. Bis Jahresende soll es dann einen Kompromiss zwischen Sparkassen und Landesbanken geben. Die Sparkassen verweisen darauf, dass die Landesbanken die riskanteren Geschäfte machen. Diese betonen, über keine Einlagen von Privatkunden zu verfügen, die besonders zu schützen wären.
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