Nach der WahlAuf Anleger kommen wohl höhere Steuern zu
23.09.2013 · Für Anleger dürfte jede mögliche Regierungskoalition zu einer Mehrbelastung führen. Die Finanztransaktionssteuer und eine Erhöhung der Abgeltungsteuer drohen.
Von DANIEL MOHR
Der Ausgang der Bundestagswahl könnte zu einer steuerlichen Mehrbelastung der Anleger führen. Die Einführung einer Steuer auf Finanztranskationen ist seit Ausbruch der Finanzkrise im Gespräch. Bislang scheiterte das Vorhaben an einer Einigung auf internationaler Ebene. Momentan planen elf EU-Länder eine gemeinsame Einführung. Nicht dabei sind wichtige Finanzstandorte wie Großbritannien, Irland, die Niederlande und Luxemburg. Aber auch die Pläne der elf Länder zur Einführung stocken. Da die FDP in der bisherigen Regierung bei dem Thema auf der Bremse stand, könnte es in der neuen Regierung an Fahrt gewinnen, da sowohl Grüne, als auch die SPD viel von der Einführung der Steuer halten.
Da möglicherweise in einer Koalition mit der CDU einige der im Wahlkampf vorgetragenen Steuererhöhungspläne für „Reiche“ nicht umgesetzt werden können, scheint eine Einigung auf eine nationale Einführung der Finanztransaktionssteuer ein gemeinsamer Nenner zu sein, auf den sich die Parteien einigen könnten. Italien und Frankreich haben die Steuer schon eingeführt. Die Steuer soll bei jedem Kauf und Verkauf eines Finanzproduktes erhoben werden. Nach bisherigen Plänen in Höhe von 0,1 Prozent des Transaktionsvolumens, bei Derivaten von 0,01 Prozent des Nennwertes. Studien haben betont, dass damit Altersvorsorgeprodukte betroffen werden, die in der meist Jahrzehnte dauernden Laufzeit mehrere Umschichtungen erleben.
Für einige Anlageklassen könnte die neue Regierung wenig Gutes bedeuten
Auch Unternehmen, die sich gegen Wechselkursschwankungen oder Rohstoffpreisveränderungen mit Derivaten absichern, würden von der Steuer betroffen. Einige Marktteilnehmer warnten vor der Abwanderung von Geschäften ins Ausland. Gleichwohl hat sich in der politischen Diskussion gezeigt, dass sich der überwiegende Teil der Bevölkerung von der Steuer nicht betroffen fühlt. Die Steuer wäre damit eine politisch willkommene Einnahmequelle, zumal der Eindruck vorherrscht, sie treffe überwiegend Spekulanten, Banken und Hedgefonds.
Die SPD hat sich im Wahlkampf zudem für eine Erhöhung der Abgeltungsteuer von derzeit 25 auf 32 Prozent ausgesprochen. Die Grünen wollen die Steuer abschaffen und die Kapitaleinkünfte wieder der Einkommensteuer unterwerfen. Auch hier wird kein großer Widerstand der CDU erwartet, da es dem allgemeinen politischen Gefühl entspricht, den an der Börse erfolgreichen Anlegern – meist gleichgesetzt mit Reichen – einen größeren Teil ihrer Gewinne abzunehmen. Die Steuer betrifft jedoch auch Zinseinkünfte oberhalb des Sparerfreibetrages.
Auch für einige Anlageklassen könnte die neue Regierung wenig Gutes bedeuten. Seit der Lehman-Insolvenz werden Zertifikate häufig pauschal als hochriskant und gefährlich bezeichnet. Die Einführung von Mindestgrenzen für den Handel, wie sie mit 50.000 Euro bei vielen Anleihen durch die Emittenten freiwillig gewählt werden, könnten im Zertifikatebereich verpflichtend eingeführt werden, um Privatanleger vor den Produkten zu „schützen“. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), hält von solchen Überlegungen gar nichts. Ebenso wenig wie von weitergehenden Regulierungen im Bereich offener Immobilienfonds oder eine Bevorzugung der Honorarberatung. „Wir fordern komplette Produkt- und Kostentransparenz, dann kann jeder Anleger selbst entscheiden, welches Finanzprodukt und welches Beratungsmodell für ihn attraktiv ist“, sagt ihr Sprecher. Den politischen Ansatz, den Anleger durch faktische Produktverbote vor sich selbst schützen zu müssen, halte er für falsch. Der Deutsche Derivate Verband (DDV) sieht die Zertifikate eher nicht im Fokus der nationalen Politik. Wesentliche Regulierungsvorhaben würden auf europäischer Ebene vorangetrieben.
Bei der Anlageberatung fordert die DSW zudem eine Beweislastumkehr. Der Berater müsse künftig vor Gericht beweisen, dass er richtig beraten hat, nicht wie bisher der Anleger, dass er falsch beraten wurde. „Durch die Einführung der Beratungsprotokolle hat sich die weitgehende Chancenlosigkeit der Anleger vor Gericht zementiert“, sagt Kurz. Die Fälle von Falschberatungen hätten sich dadurch jedoch nicht reduziert. „Der Anleger bestätigt aber durch das Protokoll eine ordnungsgemäße Beratung.“
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