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Donnerstag, 26. September 2013

na ja....so richtig Lust auf Klagen vs GRI macht die SdK ja nun wirklich nicht....

Newsletter 15
Aktueller Status der Griechenlandklagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
da uns zuletzt zahlreiche Anfragen erreichen, wie die SdK gedenkt, in der Sache Griechenland nun weiter vorzugehen, wollen wir heute noch einmal über das aus unserer Sicht richtige Vorgehen berichten.
Klagen laufen
Wie bereits im letzten Newsletter erwähnt, laufen mittlerweile zahlreiche „Musterklagen“ sowohl in Deutschland als auch in Griechenland. Konkret laufen Klagen gegen Griechenland in Deutschland und vor dem obersten Verwaltungsgerichtshof Griechenlands in Athen und Klagen gegen die Depotbanken in Deutschland. Wir rechnen mit einem Urteil in Athen noch im Laufe dieses Jahres. Mit ersten Urteilen in Deutschland rechnen wir in 2014.
Klage vor dem internationalen Schiedsgerichtshof
Ferner arbeiten wir immer noch an einer Finanzierung einer Klage vor dem internationalen Schiedsgerichtshof. Dies Abzuschließen ist uns jedoch bisher nicht gelungen. Die bisher zugesagten Gelder reichen nicht aus, um ein aus unserer Sicht adäquates Chance-/Risikoverhältnis herzustellen.
Geduld ist gefragt
Aus zahlreichen Anfragen ist uns bekannt, dass viele von Ihnen darauf drängen, endlich auch tätig zu werden. Aktuelle raten wir ganz klar davon ab. Zwar laufen die Verjährungsfristen, jedoch bergen aus unserer Sicht, alle möglichen Klagemodelle erhebliche Risiken. Daher erscheint es zunächst angebracht, abzuwarten, bis die Gerichte erste Urteile bezüglich der bereits laufenden Verfahren sprechen, bzw. sich zu den Chancen der einzelnen Klagen in den Verhandlungen äußern. Bis dahin raten wir weiterhin nur Betroffenen mit Rechtsschutzversicherung, die die Verfahrenskosten übernimmt, Klagen zu führen. Vor dem Ablauf der Verjährungsfristen sollte dann bereits eine gesichertere Entscheidungsgrundlage vorliegen, um zu entscheiden, welchen Klageweg die breite Masse an Geschädigten ohne Rechtsschutzversicherung gehen sollte.
Wer jetzt Klage einreicht, und vor Gericht verliert, wirft dem schlechten Geld erneut gutes Geld hinterher. Daher macht es aus unserer Sicht aktuell keinen Sinn, selbst Klage einzureichen, nur um auch tätig geworden zu sein.
Sollten Sie noch Fragen zu unseren aktuellen Newsletter oder generell zur Griechenlandproblematik haben, können Sie uns gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 2020846-0 erreichen.
München, 26. September 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK und an der Erstellung des Newsletters beteiligte Personen halten Anleihen Griechenlands!

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