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Freitag, 13. September 2013

Geier gegen Argentinien - Die Zukunft von hochverschuldeten Ländern liegt in den Händen des US Supreme Courts

Düsseldorf, 28.08.2013

Geier gegen Argentinien - Die Zukunft von hochverschuldeten Ländern liegt in den Händen des US Supreme Courts

Am 23. August entschied das zweite Berufungsgericht der USA im bereits als Jahrhundertprozess bezeichneten Rechtsstreit zwischen dem Hedgefonds NML Capital, LTD und dem souveränen Staat Argentinien zu Gunsten des Hedgefonds. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil, demzufolge Argentinien 1,33 Milliarden US-Dollar an den sogenannten Geierfonds zahlen muss.
Das Entschuldungsbündnis erlassjahr.de fürchtet weitreichende Konsequenzen - auch für Entwicklungsländer - sollte der Oberste Gerichtshof kein Veto einlegen. Im aktuell tobenden Rechtsstreit fordert der Hedgefonds den vollen Wert von argentinischen Staatsanleihen, die er während der argentinischen Finanzkrise zu Beginn des Jahrtausends spottbillig aufgekauft hatte, vor US-Gerichten ein - und möchte somit aus dem Elend der Krisenopfer in Argentinien und auf Kosten der gutwilligen Mehrheit der damaligen argentinischen Gläubiger Profit schlagen. Das lateinamerikanische Land bot dem Hedgefonds damals die Rückzahlung der Schulden zu den selben Bedingungen an, auf die es sich mit 92% seiner Gläubiger zuvor geeinigt hatte - NML Capital lehnte ab.
Ohne einen Einspruch des US Supreme Courts gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts, sind die Konsequenzen für bisherige angewandte Konzepte zur Restrukturierung von untragbaren Schulden katastrophal.
„Bei einer Bestätigung dieser Entscheidung wird die Souveränität von verschuldeten Staaten ausgehebelt und der unmoralischen Geschäftspolitik der Geierfonds zu Lasten der ärmsten Menschen der Welt ein Nährboden bereitet" äußerte sich Jürgen Kaiser, politischer Koordinator des Entschuldungsbündnisses erlassjahr.de besorgt zu dem international viel beachteten Prozess. Das Bündnis betont damit die Folgen, die die Entscheidung auch auf hochverschuldete Entwicklungsstaaten und deren Bevölkerung haben könnte. Denn auch sie gehören seit den neunziger Jahren zu den Zielobjekten der Geierfonds. Erst 2007 musste das afrikanische Land Sambia Mittel, die eigentlich in die Armutsbekämpfung investiert werden sollten, an einen solchen Hedgefonds zahlen.
Das Geschäftsmodell der Geierfonds funktioniert dabei so: Zu einem günstigen Nominalwert werden Gläubigern die finanziellen Forderungen an hochverschuldete Staaten in der Krise abgekauft. Hat sich das Land erholt, fordern die Fonds vor Gerichten die Schulden zu einem Wert ein, der den Erwerbspreis um ein vielfaches übersteigt. Hat diese Praxis nun Aussicht auf Erfolg, bedeutet dies, dass Umschuldungsregelungen zwischen zahlungsunfähigen Staaten und ihren Gläubigern in Zukunft beinahe unmöglich werden. Denn Gläubiger, die sich bisher aus guten
Gründen zu Gunsten der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit in Teilverzicht auf ihre Forderung übten, haben zu diesem Verzicht dann kaum einen Anreiz mehr.
Das große Geld, so machen es die Geierfonds vor, winkt schließlich vor Gericht.
Weitere Informationen: Mara Liebal, 0211 - 46 93 211, m.liebal@erlassjahr.de



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