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Mittwoch, 4. September 2013

Vor über 200 Jahren hat der Staat die christlichen Kirchen enteignet. Dafür zahlt er ihnen noch heute Entschädigung - seit Gründung der Bundesrepublik etwa 15 Milliarden Euro. Das Grundgesetz verlangt, damit aufzuhören.


Enteignung der KirchenEntschädigungen bis in alle Ewigkeit

 ·  Vor über 200 Jahren hat der Staat die christlichen Kirchen enteignet. Dafür zahlt er ihnen noch heute Entschädigung - seit Gründung der Bundesrepublik etwa 15 Milliarden Euro. Das Grundgesetz verlangt, damit aufzuhören.
© IMAGODie Kirchen sind gesprächsbereit - gegen eine beträchtliche Einmalzahlung
An mangelndem Fleiß liegt es nicht. Knapp 800 Gesetzesvorlagen haben die Bundestagsabgeordneten in der laufenden Legislaturperiode behandelt. 553 davon haben sie beschlossen. Einen wichtigen Auftrag des Grundgesetzes aber werden die Parlamentarier des 17. Bundestags links liegen gelassen haben, wenn sie am Montag und Dienstag zum wahrscheinlich letzten Mal zusammenkommen: Auch sie werden die sogenannten Staatsleistungen an die evangelische und die katholische Kirche nicht ablösen. Es geht um etwa 460 Millionen Euro, die der Staat den beiden großen Kirchen jedes Jahr überweist. Experten schätzen, dass die Steuerzahler seit Gründung der Bundesrepublik etwa 15 Milliarden Euro gezahlt haben.
Die Staatsleistungen gehen auf ein unübersichtliches Gemisch von Ansprüchen zurück, vor allem auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Damit enteignete der Staat die Kirchen und verleibte sich Ländereien und Vermögen ein. Im Gegenzug verpflichteten sich die Landesherren unter anderem, die kirchlichen Würdenträger künftig zu besolden. Aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurde der Deutsche Bund, später das Kaiserreich, später die Weimarer Republik und schließlich die Bundesrepublik Deutschland. An dem Anspruch der Kirchen auf Entschädigung aber änderten die Jahrhunderte nichts. Dabei waren die Staatsleistungen schon den Autoren der Weimarer Verfassung ein Dorn im Auge. In Artikel 138 stellten sie klar: „Die (...) Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Die Väter des Grundgesetzes nahmen die Forderung in Artikel 140 als „Bestandteil dieses Grundgesetzes“ auf. Geholfen hat es nichts, der Gesetzgeber blieb untätig, der Auftrag der Verfassung bis heute unerledigt.

Nicht mal eine Anhörung wird zugelassen

Den Kirchen ist der Stillstand nicht anzukreiden. „Wir sind durchaus gesprächsbereit“, erklären sowohl die Deutsche Bischofskonferenz als auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf Nachfrage. Zwei Dinge aber sind für die beiden Kirchen klar. Erstens: „Da es sich um einen Verfassungsauftrag handelt, gehen wir davon aus, dass der Staat auf uns zukommt.“ Und zweitens: Umsonst gibt es nichts. Das deckt sich mit der Rechtsauffassung fast aller Juristen, die sich mit dem Thema befasst haben. Sie halten eine beträchtliche Einmalzahlung an die Kirchen für unumgänglich.
Manche sagen, der zehnfache Jahresbetrag sei angemessen. Andere schlagen das Zwanzigfache oder gar das Vierzigfache vor. Nur sehr vereinzelt ist zu hören, dass die Rechte der Kirchen durch die bisherigen Zahlungen erloschen seien. „Nur weil jemand 100 Jahre lang Miete zahlt, heißt das noch lange nicht, dass die Wohnung danach ihm gehört“, sagt auch der Leiter der EKD-Finanzabteilung, Thomas Begrich. Keine Silbe aber ist den Kirchen zu entlocken, welche Summe sie sich vorstellen. „Wir sind nicht diejenigen, die da Vorschläge unterbreiten sollten“, erklären ihre Vertreter.
Ob sie jemals welche hören werden, darf bezweifelt werden. Als der religionspolitische Sprecher der Linken, Raju Sharma, vor vier Monaten einen Gesetzentwurf zur Ablösung in den Bundestag einbrachte, stieß er damit bei allen anderen Parteien auf taube Ohren. Nicht mal eine Anhörung im Parlament wollten die Unionsparteien, SPD und FDP zulassen. Ihre Begründungen, den Verfassungsauftrag weiter zu ignorieren, fielen kreativ aus. Die Union erklärte, sie „bevorzuge das Prinzip freiwilliger Leistungen sowie einvernehmlicher Lösungen“. Dieter Wiefelspütz von der SPD räumte zwar ein, „auf diese Missachtung eines Verfassungsauftrags durch uns Parlamentarier kann man nicht wirklich stolz sein“. Aber: „Wenn das 90 Jahre lang nicht erfüllt wurde, wird das nicht von heute auf morgen zu regeln sein.“

„Die Geschichte kommt der Kirche zu Hilfe“

Ein prominenter Kirchenvertreter vermutet einen ganz anderen Grund für die Zurückhaltung: „Die einmalig fällige Summe wäre so hoch, dass unseren Politikern, die in Vier-Jahres-Zyklen denken, das bisherige System deutlich lieber ist.“ Dabei hätten sich die Parlamentarier sogar auf Papst Benedikt berufen können. Bei seinem Besuch im September 2011 hatte das Kirchenoberhaupt in Freiburg die „Entweltlichung“ der Kirche gelobt. „Die Geschichte kommt der Kirche in gewisser Weise durch die verschiedenen Epochen der Säkularisierung zu Hilfe“, sagte er. „Die Säkularisierungen - sei es die Enteignung von Kirchengütern, sei es die Streichung von Privilegien oder Ähnliches - bedeuteten nämlich jedes Mal eine tiefgreifende Entweltlichung der Kirche. Die von materiellen und politischen Lasten befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden.“
Linken-Politiker Raju Sharma wird ihm dabei nicht mehr helfen können. Der einzige Politiker, der je einen Gesetzesvorschlag zur Ablösung der Staatsleistungen präsentiert hat, wurde von seiner Partei nicht mehr für die Bundestagswahl aufgestellt.

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