Neben der letzte Woche eingereichte Klage vs SPK DA aus depotvertraglichen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der GRI-ZwangsCACerei (wer infos wünscht rolfjkoch@web.de / Tel 06151 14 77 94) geht in den nächsten Tagen die Klage vs SPK DA raus wg Auskunftsverlangen der Verwahrstelle/Verwahrort bei WR-Rechnung,
Das ist u. a. für prozessuale Schritte vs zahlungsunwilligen Sovereigns notwendig.
Insbesondere ist mir an den sog. 3-Punkte-Erklärungen (gestufte Verwahrpyramide) und den gestuften Verwahrverhältnissen und Endverwahrerer / Endverwahr(lager)ort bei den GGB (greek government bonds) gelegen.
Das die Banken keine Infos rausrücken wollen, hat ja auch seinen Grund...
AntwortenLöschenDas wird denen noch teuer zu stehen kommen!