AN DEN
PRÄSIDENTEN DES
STAATSGERICHTSHOFS
MITTEILUNG
- ANTRAG
«SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.»
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«Und die barbarischen Nationen wunderten sich
und insgeheim gespottet»
Nikos Gatsos, «Helladographie»
Sehr geehrter Herr Präsident,
Wir wenden uns an Sie, als
höchstrangingen richterlichen und staatlichen Träger in Ihrer Eigenschaft des
amtierenden Vorsitzenden des griechischen Staatsgerichtshofs, um Ihnen
bestimmte Sachverhalte darzulegen, welche in unsere Kenntnis gelangten und die
Verhandlung unserer Klage vor dem Plenum Ihres Gerichts betreffen.
1. Bekanntlich wurden am 22 März 2013 vor dem Plenum
des Staatsgerichtshofs eine Reihen von Klagen verhandelt, die auf die Abschaffung
bestimmter Akte der griechischen Regierung gerichtet sind, mit denen die
Abänderung der Bedingungen von Anleihen des Griechischen Republik und der (für
uns) zwangsweise Umtausch unserer Anleihen durchgesetzt wurde.
An der Zusammensetzung des Plenums
Ihres Gerichts, das über diese Klagen entscheiden sollte, ist auch der
Vize-Präsident des Gerichts, Herr Athanasios Rantos beteiligt.
Wie wir neulich erfahren haben,
ist die Tochter von Herrn Rantos, Frau Mariana Rantou Rechtsanwältin, und gemäß
ihrer Selbstdarstellung (linkedin) Mitarbeiterin der Anwaltskanzlei “Christianos
und Partner Law Firm”. Diese Anwaltskanzlei hat an dem genannten
Verhandlungstermin Inhaber von Staatsanleihen
vertreten, und zwar auf einer sehr bewährten Art und Weise.
Wir sind der Auffassung, dass
dies den Vizepräsidenten Ihres Gerichts zu einer Selbstausschliessung führen
sollte bzw. einen Ausschlussgrund darstellt, zumal der Verdacht einer
Parteilichkeit entsteht (ungeachtet dessen, dass sich diese Parteilichkeit zu
unseren Gunsten auswirken konnte).
Es ist eindeutig, dass das
Vorliegen eines Ausschlussgrundes nicht ex post und aufgrund der Haltung des
jeweiligen Richters geprüft wird, sondern allein aufgrund einer ex ante
Betrachtung untersucht wird. Es ist zudem sicher, dass im Zweifelsfalle der
Richter ausgeschlossen werden muss, weil er nicht unter dem Schatten des
einfachen Verdachts der mangelnden Objektivität über einen Fall richten darf.
Wir halten dieses Thema für
sehr wichtig und bitten darum, dass es zur Kenntnis des Vizepräsidenten Ihres
Gerichts Herrn Rantos, sowie des Vizepräsidenten Ihres Gerichts, Herrn Nik.
Sakellariou gesetzt wird, der (Herr Sakellariou) der dienstälteste Richter des
Zusammensetzung des Plenums ist, das über diese Klagen zu entscheiden hat.
2. Am 24 Juni 2013 (Pfingsten in Griechenland) wurde ein Bericht
der Athener Nachrichten Agentur (Athens News Agency) veröffentlicht und in der gesamten
griechischen Presse vervielfältigt. In dem Telegramm der
ANA heisst es
wortwörtlich:
«Als verfassungsgemäß
und rechtmäßig wurde, Informationen zufolge, von dem Plenum des Staatsgerichtshofs
in einer Beratung hinter verschlossenen Türen das sog. haircut (PSI) der Anleihen
der Griechischen Republik erachtet, welches (haircut) im März 2012 erfolgte.
Die
Veröffentlichung des Urteils wird am Anfang des neuen Gerichtsjahres erwartet
(17 September 2013).»
Aus diesem Bericht ergibt sich deutlich, dass das Plenum
Ihres Gerichts bereits den obligatorischen Umtausch der Anleihen der
griechischen Republik für rechtmäßig hält.
Der obige Bericht stammt aus der amtlichen
Nachrichtenagentur Griechenlands und beruft sich offensichtlich auf Quellen
Ihres eigenen Gerichts. Jedoch hat es bis heute keinerlei Reaktion hierzu
gegeben. Somit wird aber eigentlich der Bericht der ANA bestätigt und der
Inhalt des zu erlassenden Urteil Ihres Gerichts vorweggenommen, welches nunmehr
als die “Chronik eines angekündigten Todes” für die verhandelten Klagen
erwartet wird.
Wir drücken unsere
Enttäuschung für den Vorfall der Weiterleitung des Inhalts des Urteils (vor
dessen Verkündung) und vor allem für die Missachtung des Geheimnisses der
Gerichtsberatungen, welche die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit des
Verfahrens mindert.
3. Die obigen Vorfälle können potentiell die Glaubwürdigkeit
Ihres Gerichts beeinträchtigen und das Vertrauen der Bürger an die Einhaltung der
rechtsstaatlichen Grundsätze des “fair trial“ erschüttern. Damit eine solche Gefahr
vermieden wird, bitten wir Sie darum, alle, nach Ihrem Ermessen, rechtmäßigen
und zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen.
Athen, 17 Juli 2013
Für den Verein
Der
bevollmächtigte Rechtsanwalt
Hallo Rolf,
AntwortenLöschendein Blog gefällt mir.
Über den Suchbegriff GRR000000010 findet man immer wieder zu dir.
Frohes Neues Jahr