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Dienstag, 23. Juli 2013

AN DEN PRÄSIDENTEN DES STAATSGERICHTSHOFS

AN DEN
PRÄSIDENTEN DES
STAATSGERICHTSHOFS

MITTEILUNG - ANTRAG

«SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.»
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«Und die barbarischen Nationen wunderten sich
und insgeheim gespottet»

Nikos Gatsos, «Helladographie»

Sehr geehrter Herr Präsident,

        Wir wenden uns an Sie, als höchstrangingen richterlichen und staatlichen Träger in Ihrer Eigenschaft des amtierenden Vorsitzenden des griechischen Staatsgerichtshofs, um Ihnen bestimmte Sachverhalte darzulegen, welche in unsere Kenntnis gelangten und die Verhandlung unserer Klage vor dem Plenum Ihres Gerichts betreffen.

1.     Bekanntlich wurden am 22 März 2013 vor dem Plenum des Staatsgerichtshofs eine Reihen von Klagen verhandelt, die auf die Abschaffung bestimmter Akte der griechischen Regierung gerichtet sind, mit denen die Abänderung der Bedingungen von Anleihen des Griechischen Republik und der (für uns) zwangsweise Umtausch unserer Anleihen durchgesetzt wurde. 
        An der Zusammensetzung des Plenums Ihres Gerichts, das über diese Klagen entscheiden sollte, ist auch der Vize-Präsident des Gerichts, Herr Athanasios Rantos beteiligt.
        Wie wir neulich erfahren haben, ist die Tochter von Herrn Rantos, Frau Mariana Rantou Rechtsanwältin, und gemäß ihrer Selbstdarstellung (linkedin) Mitarbeiterin der Anwaltskanzlei “Christianos und Partner Law Firm”. Diese Anwaltskanzlei hat an dem genannten Verhandlungstermin  Inhaber von Staatsanleihen vertreten, und zwar auf einer sehr bewährten Art und Weise.
        Wir sind der Auffassung, dass dies den Vizepräsidenten Ihres Gerichts zu einer Selbstausschliessung führen sollte bzw. einen Ausschlussgrund darstellt, zumal der Verdacht einer Parteilichkeit entsteht (ungeachtet dessen, dass sich diese Parteilichkeit zu unseren Gunsten auswirken konnte).
        Es ist eindeutig, dass das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nicht ex post und aufgrund der Haltung des jeweiligen Richters geprüft wird, sondern allein aufgrund einer ex ante Betrachtung untersucht wird. Es ist zudem sicher, dass im Zweifelsfalle der Richter ausgeschlossen werden muss, weil er nicht unter dem Schatten des einfachen Verdachts der mangelnden Objektivität über einen Fall richten darf.
        Wir halten dieses Thema für sehr wichtig und bitten darum, dass es zur Kenntnis des Vizepräsidenten Ihres Gerichts Herrn Rantos, sowie des Vizepräsidenten Ihres Gerichts, Herrn Nik. Sakellariou gesetzt wird, der (Herr Sakellariou) der dienstälteste Richter des Zusammensetzung des Plenums ist, das über diese Klagen zu entscheiden hat.  

2.     Am 24 Juni 2013 (Pfingsten in Griechenland) wurde ein Bericht der Athener Nachrichten Agentur (Athens News Agency) veröffentlicht und in der gesamten griechischen Presse vervielfältigt. In dem Telegramm der ANA heisst es wortwörtlich:
«Als verfassungsgemäß und rechtmäßig wurde, Informationen zufolge, von dem Plenum des Staatsgerichtshofs in einer Beratung hinter verschlossenen Türen das sog. haircut (PSI) der Anleihen der Griechischen Republik erachtet, welches (haircut) im März 2012 erfolgte.
Die Veröffentlichung des Urteils wird am Anfang des neuen Gerichtsjahres erwartet (17 September 2013).»
Aus diesem Bericht ergibt sich deutlich, dass das Plenum Ihres Gerichts bereits den obligatorischen Umtausch der Anleihen der griechischen Republik für rechtmäßig hält.
Der obige Bericht stammt aus der amtlichen Nachrichtenagentur Griechenlands und beruft sich offensichtlich auf Quellen Ihres eigenen Gerichts. Jedoch hat es bis heute keinerlei Reaktion hierzu gegeben. Somit wird aber eigentlich der Bericht der ANA bestätigt und der Inhalt des zu erlassenden Urteil Ihres Gerichts vorweggenommen, welches nunmehr als die “Chronik eines angekündigten Todes” für die verhandelten Klagen erwartet wird.
        Wir drücken unsere Enttäuschung für den Vorfall der Weiterleitung des Inhalts des Urteils (vor dessen Verkündung) und vor allem für die Missachtung des Geheimnisses der Gerichtsberatungen, welche die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit des Verfahrens mindert.

3.     Die obigen Vorfälle können potentiell die Glaubwürdigkeit Ihres Gerichts beeinträchtigen und das Vertrauen der Bürger an die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze des “fair trial“ erschüttern. Damit eine solche Gefahr vermieden wird, bitten wir Sie darum, alle, nach Ihrem Ermessen, rechtmäßigen und zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen.


Athen, 17 Juli 2013
Für den Verein
Der bevollmächtigte Rechtsanwalt

1 Kommentar:

  1. Hallo Rolf,
    dein Blog gefällt mir.
    Über den Suchbegriff GRR000000010 findet man immer wieder zu dir.

    Frohes Neues Jahr

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