Bond Holders: The relevant participants of the Bank of Greece Book Entry System.
Cleary reitet auf dieser Passage rum....
na ja was solls...dann sind eben über die Verwahrkette die berechtigten Teilnehmer des gri. Book Entry Systems die Bond Holder (Eigentümer / Inhaber)....aber bitte für wen.....dann nehmen sie diese Stellung für mich ein und nehmen für mich treuhänderisch alle Eigentums- und Inhaberechte war....so dass ich rechtlich als mittelbarer Inhaber / Eigentümer zu betrachten bin und damit letztlich alle Rechte habe
Mir ist mehrfach von verschiedenen Quellen angetragen worden, dass Griechenland Clearstream, für dessen vorzüglichen Mitarbeit bei der Freigabe der Wertrechte an die Bank off Greece, vor dem Swap ein rückwirkender Schadensersatz vertraglich eingeräumt hat!!!
AntwortenLöschenDie Sdk meint dazu, das Clearstream als Treuhänder unserer WR, uns dazu keine Auskunft geben muss...
Wenn diese Stellungnahme hier nun jemand versteht, kann er es mit ja mal erklären... Clearstream hätte die Depotinhaber vor einem solchen Vertragsabschluss darüber in Kenntnis setzen müssen (Interessenkonflikt)! Welche Treuhänder sind das denn, von den Emittenten oder was...
Also ich sehe hiermit, bei Bestand solcher Verträge, den Beweis der vorsätzlichen Untreue vorliegen!
In diesem Zusammenhang wäre das Handbuch (Agb. in englisch) von der Bank of Greece hilfreich. Darin soll nämlich festgehalten sein, dass die Bank of Greece definitiv keine eigenmächtigen Dopotbuchungen ausführen kann. Das kann nur Clearstream, laut deren Handbuch...
http://www.clearstream.com/ci/dispatch/en/cicbinary/CICDownloads/Clearstream/Market_Reference/ICSD/Greece/greecepsifaq.pdf/greecepsifaq.pdf?yawlang=en
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