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Mittwoch, 17. Juli 2013

Er leide unter der Wahnvorstellung, „Schwarzgeldkreise“, in die seine damalige Frau verstrickt sei, hätten sich gegen ihn verschworen. Später stellte sich heraus, dass die Bank, bei der Frau Mollath beschäftigt war, bei einer internen Überprüfung schon 2003 zu dem Ergebnis gekommen war, alle „nachprüfbaren“ Behauptungen Mollaths träfen zu.


Fall Gustl MollathGericht ordnet abermalige Begutachtung an

 ·  Ein externer Sachverständiger soll den gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath beurteilen. Das entschied das Oberlandesgericht Bamberg.
© DPAGustl Mollath im Juni vor seiner Vernehmung im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags
Im Fall des Gustl Mollath, der gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht ist, hat das Oberlandesgericht Bamberg am Dienstag eine neue Begutachtung durch einen externen Sachverständigen angeordnet. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts hob einen Beschluss des Landgerichts Bayreuth auf, das im Juni die Fortdauer der Unterbringung für notwendig gehalten hatte. Das Landgericht habe „die gebotene Sachaufklärung“ unterlassen. Eine sofortige Entlassung Mollaths lehnte der 1. Strafsenat allerdings ab, da noch die rechtliche Bindungswirkung des Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahre 2006 bestehe. Beim Landgericht Regensburg sind sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von Mollaths Verteidiger Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens anhängig.
Mollath war 2006 nach Vorwürfen, er habe seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen, in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er leide unter der Wahnvorstellung, „Schwarzgeldkreise“, in die seine damalige Frau verstrickt sei, hätten sich gegen ihn verschworen. Später stellte sich heraus, dass die Bank, bei der Frau Mollath beschäftigt war, bei einer internen Überprüfung schon 2003 zu dem Ergebnis gekommen war, alle „nachprüfbaren“ Behauptungen Mollaths träfen zu. In der Psychiatrie verweigerte sich Mollath einer Behandlung, weil er nicht verrückt sei. Das Landgericht Bayreuth stellte in seinem Beschluss im Juni diese Weigerung in den Mittelpunkt. Es führte auch noch aus, die Einholung einer Stellungnahme des Sachverständigen, der Mollath 2011 begutachtet hatte, sei nicht möglich; der Psychiater wolle sich nicht mehr äußern, da er mittlerweile Beschimpfungen ausgesetzt sei.
Das Oberlandesgericht Bamberg ist der Auffassung, dass das Landgericht Bayreuth nicht ausreichend berücksichtigt habe, dass der Sachverständige 2011 mit Blick auf Wahnvorstellungen Mollaths möglicherweise von Tatsachen ausgegangen sei, die nicht zuträfen. Mollath sei zudem durch die umfangreiche Berichterstattung in den Medien über seinen Fall zu einer öffentlichen Person geworden; auch deshalb sei die Einholung eines neuen Gutachtens erforderlich.

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