daß das Gesetz rechtmäßig zustandegekommen ist, steht auch nicht in Abrede. Ziel des deutschen Verfahrens muß es sein, das Gesetz wegen dem ordre public - Vorbehalt nicht anzuwenden http://de.wikipedia.org/wiki/Ordre_public_(Deutschland) zum "Schutz der materiellen Grundwerte der eigenen Rechtsordnung (Prinzip der materiellen Gerechtigkeit)". Und hier meine ich ist ein fast entschädigungsloser Verfall von schuldvertraglichen Ansprüchen und/oder entschädigungsloser Entzug von Eigentum eben ein so schwerwiegender Eingriff, daß er mit den Grundwerten (nicht nur des) Deutschen Rechts nicht vereinbar ist. Das Gericht hat daher das Gesetz aus 2012 nicht anzuwenden und den Sachverhalt so zu beurteilen, als gäbe es dieses Gesetz nicht, daher also den Anleihegläubiger zur Zahlung verurteilen.
Ein weiterer Grund für die ordre public - Widrigkeit des Gesetzes ist die willkürliche Einbeziehung von ISINs. Es wurden ja nicht alle ausstehenden Anleihen, sondern nur willkürlich ausgewählte Anleihen enteignet. Die ISINs, die etwa von der EZB gehalten wurden, waren ausgenommen. Damit widerspricht das Vorgehen dem Gleichheitsgrundsatz, ein elementarer Rechtsgrundsatz in D (http://home.snafu.de/mf/ealgforum/rspr/BVerfG23041991_1170_90.htm) und ist ebenso ein Grund für die Nichtanwendbarkeit des Gr. Gesetzes.
ob eine Enteignung mit Gesetz, Verordnung, Beschluß des Staatsrates oä durchgeführt wurde ist egal (so sind ja alle Enteignungen der kommunistischen Staaten durch Gesetz durgeführt worden, etwa durch das Baulandgesetz der DDR), davon wurde im Westen nie was anderkannt ), das sind ja immer Hoheitsakte.
Was zu diskutieren ist, das ist die Tiefe des Eingriffs dieses Gesetzes in die Grundwerte des Deutschen Rechts. Nicht jedes ausländische Gesetz, das Dinge anders löst als Deutschland, ist ordre public- widrig. Die Schranke ist hoch, sonst bräuchten wir kein IPR. Ich meine, daß eine willkürliche, fast entschädigungslose Enteignung, unseren Grundwerte so stark widerspricht, daß es eben nicht anzuwenden ist. Hier hätte ich mir eine Erwiderung der Gegenseite erwartet á la nationaler Notstand oder so.
Ein weiterer Grund für die ordre public - Widrigkeit des Gesetzes ist die willkürliche Einbeziehung von ISINs. Es wurden ja nicht alle ausstehenden Anleihen, sondern nur willkürlich ausgewählte Anleihen enteignet. Die ISINs, die etwa von der EZB gehalten wurden, waren ausgenommen. Damit widerspricht das Vorgehen dem Gleichheitsgrundsatz, ein elementarer Rechtsgrundsatz in D (http://home.snafu.de/mf/ealgforum/rspr/BVerfG23041991_1170_90.htm) und ist ebenso ein Grund für die Nichtanwendbarkeit des Gr. Gesetzes.
ob eine Enteignung mit Gesetz, Verordnung, Beschluß des Staatsrates oä durchgeführt wurde ist egal (so sind ja alle Enteignungen der kommunistischen Staaten durch Gesetz durgeführt worden, etwa durch das Baulandgesetz der DDR), davon wurde im Westen nie was anderkannt ), das sind ja immer Hoheitsakte.
Was zu diskutieren ist, das ist die Tiefe des Eingriffs dieses Gesetzes in die Grundwerte des Deutschen Rechts. Nicht jedes ausländische Gesetz, das Dinge anders löst als Deutschland, ist ordre public- widrig. Die Schranke ist hoch, sonst bräuchten wir kein IPR. Ich meine, daß eine willkürliche, fast entschädigungslose Enteignung, unseren Grundwerte so stark widerspricht, daß es eben nicht anzuwenden ist. Hier hätte ich mir eine Erwiderung der Gegenseite erwartet á la nationaler Notstand oder so.
Mal ne andere Frage:
AntwortenLöschenDie Banken haben uns, wider besseren wissens, ein nichtssagendes und selbstverfasstes Memoreandum mit dem Anschein Emittentenausstellung zugestellt!
Wozu?
Darüber hinaus wurde der Rechtsschein (Wertpapierrechnung) von den Banken gesetzt und nicht von Griechenland!
Da wir durch den Rechtsschein wirtschaftlicher Eigentümer der Wertrechte waren, hätte die Bank, vor dem Swap, von uns definitiv eine Abtretungserklärung des Rechtsscheins einholen müssen! Stattdessen wurde uns, dass von den Banken selbst verfasste, Memorandum zugestellt... Wozu?
Geht es hier um arglistige Täuschung, oder was???
Das liest euch doch nochmal genau durch... besonders Seite 10
Löschenhttp://deutsche-boerse.com/dbg/dispatch/de/binary/gdb_content_pool/imported_files/public_files/10_downloads/33_going_being_public/20_workshops/820_ssws_240210/ziehms.pdf
Die Banken haben uns, gemeinsam mir Gr., von vorne bis hinten nur verarscht! Wahrscheinlich haben die sich, im vorwege, von Merkel Straffreiheit ausgedungen... Staatsanwälte sind ja schließlich weisungsgebunden.
Vorsicht Nebelkerzen - das Invitation Memorandum ist gar nicht wichtig!
AntwortenLöschen"3. Umschuldung der Staatsanleihe ISIN GR0110021236
Die Staatsanleihe ISIN GROl10021236 wurde im Jahr 2012 auf der Grundlage eines Beschlusses der Anleihegläubiger im Einklang mit anwendbarem griechischen Recht gegen neue Anleihen umgetauscht."
Falsch, meine Herren von Cleary Gottlieb - und das wissen Sie ganz genau!
Die Grundlage wurde nämlich vorher geschaffen: durch nachträgliche Einführung der CAC-Klauseln in die ALB, d.h. rechtswidrigen Eingriff in gültige zivilrechtliche Schuldverträge.
Ohne diesen einseitigen Eingriff in die ALB hätte der hoheitlich verordnete Umschuldungsprozess gar nicht greifen können.
Events of Default:
(d) any government order, decree or enactment shall be made whereby the Republic is prevented from observing and performing in full its obligations contained in the Bonds,
then the holder for the time being of any Bond may give notice in writing to the Republic that such Bond is immediately due and payable whereupon such Bond shall become immediately due and payable at its principal amount together with accrued interest if any to the date of repayment unless prior to such time all Events of Default in respect of the Bonds shall have been cured.
Durch den einseitigen Eingriff in die ALB waren die Bonds sofort zur Rückzahlung fällig, zum vollen Nennbetrag plus aufgelaufene Zinsen.
Dieser zivilrechtlichen Vertragsgrundlage ist Griechenland nicht nachgekommen und hat basierend auf einer gesetzlich verordneten Gläubigerabstimmung - dessen rechtliche Grundlage aufgrund der illegalen CAC-Aktion gar nicht gegeben war - die Anleihegläubiger somit rechtswidrig teilenteignet.
Hier muß man den Hebel ansetzen: zivilrechtliche Vertragsverletzung aufgrund nachträglicher einseitiger ALB-Änderung und in folge dessen Zahlungsverzug hinsichtlich des vollen Nominalbetrags plus Zinsen.
Aldy
"Vorsicht Nebelkerzen - das Invitation Memorandum ist gar nicht wichtig!"
LöschenNun ja, es handelt sich dabei ja auch nur um Urkundenfälschung mit der Zielsetzung der arglistigen Täuschung und (indirekten) Vorteilnahme... also wenn das nicht wichtig ist, denn weis ich auch nicht...
Dem übrigen kann ich nur Zustimmen, aber es bleibt fraglich ob die staatlichen "Merkel/Schäuble" Gerichte dies auch tun werden... da hab ich doch meine Zweifel. Das ICSID wäre hier in jedem Fall vorteilhafter!