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Donnerstag, 25. Juli 2013

In dem Rechtsstreit

des Herrn nn Koch, Zur Eisernen Hand 25, 64367 Mühltal

- Klägers -

Prozessbevollmächtigte: nn

gegen

die Hellenische Republik, vertreten durch den Finanzminister, 10 Karageorgi
Servias Straße, 10184 Athen, Griechenland

- Beklagte -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte der Sozietät Cleary Gottlieb Steen
& Hamilton LLP, Neue Mainzer Str. 52, 60311
Frankfurt

beantragen wir für die Beklagte,

die Klage abzuweisen.

Wir beantragen ferner, das Passivrubrum gemäß den obigen Angaben zu ändern

Begründung

1 Der Kläger wirft der Beklagten - einem souveränen Rechtsstaat - vor, sie habe
ihm gegenüber verbotene Eigenmacht begangen und sein Eigentum und seinen
Besitz verletzt, indem sie im Zuge der Restrukturierung ihres Staatshaushalts im
Jahr 2012 die „Ausbuchung“ einer von ihm angeblich gehaltenen griechischen
Staatsanleihe (ISIN GR0110021236) aus seinem Depot „veranlasst“ habe. Der
Kläger weiß offensichtlich selbst nicht, in welcher konkreten Handlung der
Hellenischen Republik er eine verbotene Eigenmacht erblicken will.

.......

20 Seiten hochkonzentriert.....

74 Die Klage ist abzuweisen.

75 Auf die Fragen des Gerichts in der Verfügung vom 19. November 2012 teilen
wir mit, dass zwischen den Parteien keine anderweitigen Verfahren bei dem
Landgericht Darmstadt anhängig sind oder innerhalb der letzten zwölf Monate
anhängig waren. Güte- oder Schlichtungsversuche zur Beilegung des vorliegenden
Rechtsstreits wurden zwischen den Parteien nicht unternommen; die Durch“
führung einer Güteverhandlung erscheint nicht aussichtsreich.
Die Beklagte hat keine Einwände gegen eine Entscheidung durch den Einzelrichter.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

Dr. Thomas Kopp
- Rechtsanwalt -

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