das Pfändungskonzept stammte von mir.
Das Geld wurde vollstreckt und bei der Hinterlegungsstelle des AG Ffm hinterlegt und anschliessend an uns ausgekehrt
Das das natürlich Neider aus dem Busch hervorlockt ist verständlich....aber unten angedeutete Möglichkeit soll nicht von Dumpfbacken gestört werde....
wer näheres zu den Hintergründen wissen will:
rolfjkoch@web.de
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AntwortenLöschen„Durch die rechtzeitige Einreichung eines inhaltlich ausreichenden Güteantrages bei einer anerkannten Gütestelle kann die Hemmung der Verjährung der im Rahmen des Güteantrages geltend gemachten Ansprüche erreicht werden. Die verjährungshemmende Wirkung des Güteverfahrens tritt grds. für die Dauer des Güteverfahrens selbst sowie für weitere sechs Monate ein, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu welchem das Scheitern des Güteverfahrens festgestellt wurde.“ erklärt Rechtsanwalt Stefan Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
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