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Donnerstag, 25. Juli 2013

na ja die Sparkasse Darmstadt kommt in der Klageerwiderung der GRI auch etwas in die Grauzone.....was hat sie eigentlich gemacht....ergeben sich da nicht Schadensersatzansprüche....????

21 Die Sparkasse Darmstadt hat zwar in den Wertpapierabrechnungen nicht offengelegt,
ob sie Anleihen ISIN GRO110021236 oder ein (wie auch immer geartetes)
wirtschaftliches Äquivalent hierzu als Kommissionärin erworben hat, doch
kommt nur Letzteres in Betracht, weil die Sparkasse Darmstadt selbst nicht Teilnehmerin
am Girosystem der griechischen Zentralbank ist. Hat aber die Sparkasse
Darmstadt bereits nicht die streitgegenständlichen Anleihen selbst erworben
(sondern allenfalls eine wirtschaftliche Position in Bezug auf diese Anleihen),
kann sie dem Kläger die Anleihen auch nicht verschafft haben (sondern
allenfalls eine wirtschaftliche Position in Bezug auf diese Anleihen). Wie diese
wirtschaftliche Position rechtlich ausgestaltet ist, weiß die Beklagte nicht, da sie
nicht Partei der Vereinbarung Ist. Der Kläger hatte auch keinen Besitz an der
streitgegenständlichen Anleihe; wie erwähnt hat gemäß griechischem Gesetz
2198/1994 die Einräumung einer Rechtsposition in Bezug auf die Anleihe an
andere als die Teilnehmer des Girosystems der griechischen Zentralbank nur
relative Wirkung zwischen den am Rechtsgeschäft beteiligten Parteien, so dass
eine besitzrechtliche Position des Klägers im Sinne eines absoluten Rechts
gegenüber jedermann nicht bestand und auch nicht bestehen konnte,

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