Von Cleary ist am 18.7. bei Gericht ein etwa 40 Seiten starker Schriftsatz als Klageerwiderung eingegangen
da ich gerade Ferien in Ligurien mache kann ich nicht zum Gericht fahren um mir eine Kopie zu ziehen und muss warten bis das Ding über meinen Anwalt bei mir landet....in Kürze nehme ich mal an...
Ich habe mittlerweile den Überblick über die ganzen Griechenlandklagen verloren. Aber irgendwie habe ich den Eindruck, dass es hier nirgends richtig vorangeht.
Hat jemand eine Übersicht über die aktuellen Fotschritte?
Die einzige Informationen die ich aktuell bekommen sind hier im Griechenlandblog. Auch wenn hier der Griechenland und Argentienblog vermischt werden. Ich fände es hilfreich beide Blogs zu separieren....aber das nur als namerkung.
ich müßte mal den Anwalt wieder anrufen, der in Wien für einige institutionelle und private Anleger gg. GR klagt. Das zieht sich vor allem deswegen, weil Neuland betreten wird. Weder ein OCED- noch ein EU-Land haben eine Enteignung dieser Art je gemacht.
Zuerst hat mal mal gewartet, bis die ersten Artikel in den Fachzeitschriften erschienen sind, die alle rechtlichen Aspekte beleuchtet haben. Dann Bündeln der Kläger, idealerweise mit RSV- hier gab es wie hier zu lesen schon mal Verfahren, weil einige Versicherer die Klagen nicht decken wollten. Die ersten Klagen wurden gegen Ende 2012 eingereicht - nur war die Zustellung mühsam, denn besonders in Deutschland sperrt sich ja auch noch die Bundesregierung dagegen, das hat den diplomatischen Weg nicht erleichtert. Mittlerweile dürfte das aber erledigt sein und die Anwälte der Griechen haben die Klageschrift erwidert.
Das Verfahren in GR selbst, dürfte ein Verwaltungsverfahren gewesen sein, ist gescheitert- war aber vorauszusehen, da die GR-Verfassung entschädigungslose Enteignungen im nationalen Interesse liberaler handhabt als die hiesigen Verfassungen bzw. die EMRK. Musste man aber machen, da mit abschließenden nationalen Urteilen der Weg zum EGMR eröffnet wird- ich nehme an, da wird das dann bald landen. Bis es ein abschließendes Urteil in den jeweiligen nationalen Verfahren geben wird, dürften wohl noch Jahre ins Land gehen (ich nehme an, daß nicht nur in Ö und D, sondern auch in ITA geklagt wird, weiß ich aber nicht, nur dort wird es sicher nicht schneller gehen).
das Verfahren vor dem ICSID, keine Ahnung, ist für Deutsche wegen dem BIT interessant, kostet aber einige 100.000€ und ist nur bei entsprechender Bündelung oder für Instis geeignet. kA, die SDK wird es wissen, ich bin da leider als Ösi nicht dabei.
nationale E. wonach die Enteignung vereinbar mit dem ordre public wäre, würden jahrzehntelang geübte Rsp. verwerfen, die Enteignungen der damaligen sozialistischen Staaten allesamt verworfen haben. Aber daß sich die Gerichte auf eine neue Doktrin einlassen wäre natürlich denkbar. Es kann überdies auch schon an einem fehlenden inl. Gerichtsstand scheitern, was auch eine neue Rechtsfrage ist á la ist ein Staat der Anleihen verkauft so zu behandeln wie ein Unternehmer, der in der EU Geschäfte macht (dafür wurde der Verbrauchergerichtsstand nach EUGVO ja überhaupt geschaffen).
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AntwortenLöschenIch habe mittlerweile den Überblick über die ganzen Griechenlandklagen verloren. Aber irgendwie habe ich den Eindruck, dass es hier nirgends richtig vorangeht.
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Die einzige Informationen die ich aktuell bekommen sind hier im Griechenlandblog. Auch wenn hier der Griechenland und Argentienblog vermischt werden. Ich fände es hilfreich beide Blogs zu separieren....aber das nur als namerkung.
Ansonsten @rolf: Schönen Urlaub in Italien.
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Löschenich müßte mal den Anwalt wieder anrufen, der in Wien für einige institutionelle und private Anleger gg. GR klagt. Das zieht sich vor allem deswegen, weil Neuland betreten wird. Weder ein OCED- noch ein EU-Land haben eine Enteignung dieser Art je gemacht.
AntwortenLöschenZuerst hat mal mal gewartet, bis die ersten Artikel in den Fachzeitschriften erschienen sind, die alle rechtlichen Aspekte beleuchtet haben. Dann Bündeln der Kläger, idealerweise mit RSV- hier gab es wie hier zu lesen schon mal Verfahren, weil einige Versicherer die Klagen nicht decken wollten.
Die ersten Klagen wurden gegen Ende 2012 eingereicht - nur war die Zustellung mühsam, denn besonders in Deutschland sperrt sich ja auch noch die Bundesregierung dagegen, das hat den diplomatischen Weg nicht erleichtert. Mittlerweile dürfte das aber erledigt sein und die Anwälte der Griechen haben die Klageschrift erwidert.
Das Verfahren in GR selbst, dürfte ein Verwaltungsverfahren gewesen sein, ist gescheitert- war aber vorauszusehen, da die GR-Verfassung entschädigungslose Enteignungen im nationalen Interesse liberaler handhabt als die hiesigen Verfassungen bzw. die EMRK. Musste man aber machen, da mit abschließenden nationalen Urteilen der Weg zum EGMR eröffnet wird- ich nehme an, da wird das dann bald landen. Bis es ein abschließendes Urteil in den jeweiligen nationalen Verfahren geben wird, dürften wohl noch Jahre ins Land gehen (ich nehme an, daß nicht nur in Ö und D, sondern auch in ITA geklagt wird, weiß ich aber nicht, nur dort wird es sicher nicht schneller gehen).
das Verfahren vor dem ICSID, keine Ahnung, ist für Deutsche wegen dem BIT interessant, kostet aber einige 100.000€ und ist nur bei entsprechender Bündelung oder für Instis geeignet. kA, die SDK wird es wissen, ich bin da leider als Ösi nicht dabei.
nationale E. wonach die Enteignung vereinbar mit dem ordre public wäre, würden jahrzehntelang geübte Rsp. verwerfen, die Enteignungen der damaligen sozialistischen Staaten allesamt verworfen haben. Aber daß sich die Gerichte auf eine neue Doktrin einlassen wäre natürlich denkbar. Es kann überdies auch schon an einem fehlenden inl. Gerichtsstand scheitern, was auch eine neue Rechtsfrage ist á la ist ein Staat der Anleihen verkauft so zu behandeln wie ein Unternehmer, der in der EU Geschäfte macht (dafür wurde der Verbrauchergerichtsstand nach EUGVO ja überhaupt geschaffen).
http://www.welt.de/finanzen/article114306949/Athen-laesst-enteignete-Anleger-eiskalt-auflaufen.html
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