Sie wurde gemäss Unterschrift von Dr. Thomas Kopp gefertigt.
Den habe ich damals bei den ersten Argentinienklagen um 2001/2002 oft persönlich beim Gericht in Frankfurt erleben dürfen.
Damals waren auch noch die Staatsrechtsprofessoren mit dabei die in Gutachten dem Gericht "weismachen" wollten das der Staatsnotstand die Argys von ihren Zahlungsverpflichtungen mir und natürlich allen anderen Anleihegläubigern gegenüber freimachen würde....
Das BVerfG hat dann nach Jhren gesagt....April, April...
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