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Sonntag, 28. Juli 2013

Noch bemerkenswerter ist allerdings, dass all dies auf einem wohlkalkulierten Täuschungsmanöver beruht. Betrieben wird es von Finanzpolitikern, Steuerbehörden - und letztlich auch von vielen Anwälten, die an der Erstellung von Selbstanzeigen gutes Geld verdienen.

SteuerhinterziehungDer große Selbstanzeige-Bluff

 ·  Viele Steuerhinterzieher zeigen sich an aus Angst davor, dass sie durch die aufgekauften Daten-CDs überführt werden könnten. Das ist aber oft gar nicht so. Finanzpolitiker und Anwälte täuschen - wenn auch für einen guten Zweck.
Das Steuerstrafverfahren gegen Fußball-Manager Uli Hoeneß hat die Welle der Selbstanzeigen bei den Finanzämtern weiter anschwellen lassen, die schon nach dem Scheitern des Steuerabkommens mit der Schweiz an Schwung gewonnen hatte. Das hat einen kuriosen Effekt: Die Finanzbeamten kommen mancherorts kaum noch mit der Abarbeitung nach - und müssen deshalb mehr reguläre Steuererklärungen ungeprüft durchwinken, als ihnen lieb sein kann.
Noch bemerkenswerter ist allerdings, dass all dies auf einem wohlkalkulierten Täuschungsmanöver beruht. Betrieben wird es von Finanzpolitikern, Steuerbehörden - und letztlich auch von vielen Anwälten, die an der Erstellung von Selbstanzeigen gutes Geld verdienen. Sie alle schüren kräftig die Furcht vor einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung. Was aber nur selten gesagt wird:Die Beweislage auf vielen Banken-CDs, die der deutsche Staat von Datendieben im Ausland gekauft hat, ist von begrenzter Qualität. Wer keine belastenden Belege bei sich zu Hause aufbewahrt oder ein Geständnis ablegt, hätte daher eigentlich oft gute Karten, freigesprochen zu werden.

So kommt der Fall nie nach Karlsruhe

Das Zurschaustellen von prominenten Beschuldigten vor Kameras etwa während einer Hausdurchsuchung passt in diese Einschüchterungsstrategie. Kaum jemand geht daher das Risiko einer öffentlichen Gerichtsverhandlung ein. Die meisten Strafverfahren werden diskret aus der Welt geschafft: Verhandelt wird hinter den Kulissen nur darüber, wie hoch der Geldbetrag sein muss, mit dem sich Betroffene eine Vorstrafe - oder zumindest einen Gefängnisaufenthalt - ersparen können.
Die markigen Urteile des Bundesgerichtshofs aus jüngerer Zeit haben daran wenig geändert. Die unteren Instanzen halten sich oft schlicht nicht an diese Vorgaben. Wenn sich alle Beteiligten auf einen auch für die Justiz bequemen „Deal“ einigen, kann der Fall aber nie in Karlsruhe zur Überprüfung landen.

Auf Kosten ehrlicher Steuerzahler

Zudem lassen Grundsatzurteile naturgemäß Ermessensspielräume. Kaum jemand, der etwas vom Steuerstrafrecht versteht, glaubt daher, dass Hoeneß tatsächlich hinter Gittern landen wird - nur weil seinen Beratern offenbar in panischer Hektik Formfehler bei der Selbstanzeige unterlaufen sind.
Als Einladung zum Steuerbetrug darf dies aber nicht missverstanden werden. Dieser ist und bleibt ein Delikt, das auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler geht. Auch taktisch lohnt er sich immer weniger, denn der Datenaustausch mit dem Ausland wird zunehmend enger. Die Schlinge zieht sich zu - und das ist gut so.

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