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Donnerstag, 11. Juli 2013

was wir und auch viele ausländische Behörden schon immer über SWIFT und von SWIFT wissen wollten/sollten.....

Sind eigentlich die Instruktionn der GRI-ZwangsCACerei auch über SWIFT gelaufen .....!?!?

Juni 2009
Information der SBVg über die
Bekanntgabe von Kundendaten im 
Zahlungsverkehr, bei Wertschriften- 
und anderen Transaktionen im
Zusammenhang mit SWIFT 
Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)

Information der SBVg über die Bekanntgabe von Kundendaten im 
Zahlungsverkehr, bei Wertschriften- und anderen Transaktionen 
im Zusammenhang mit SWIFT 

Eine Bank nutzt vor allem im Zahlungsverkehr und bei der Abwicklung von
Wertschriftentransaktionen die Dienstleistungen von SWIFT. Ein anderes Unternehmen,
das solche Dienstleistungen weltweit anbieten würde, gibt es derzeit nicht. Im Folgenden
beantworten wir Ihnen die Fragen, die uns zu SWIFT und den mit der Datenbekanntgabe
ins Ausland verbundenen Risiken am häufigsten gestellt werden.

Was ist SWIFT?

S.W.I.F.T. SCRL steht für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication
und ist eine Genossenschaft mit Sitz in Belgien. Genossenschafter sind Banken aus
zahlreichen Ländern. SWIFT standardisiert den Nachrichtenverkehr zwischen den
Finanzinstituten, d.h. die Übermittlung von Informationen zwischen Finanzinstituten, z.B.
im Zahlungsverkehr und bei Wertschriftentransaktionen. Teilnehmer an diesem
Nachrichtenübermittlungssystem sind vor allem Banken, Broker, Asset Manager sowie
national und international tätige Zentralverwahrer von Wertschriften. SWIFT verfügt über
sehr hohe Sicherheitsstandards bezüglich Datensicherheit und nutzt insbesondere für die
Übermittlung von Informationen ein gesichertes Leitungsnetz, d.h. die Nachrichten werden
verschlüsselt übermittelt. Weitere Informationen zu SWIFT finden Sie auf deren
Homepage www.swift.com.

Wie funktioniert SWIFT?

Um Ihnen ein sehr einfaches Beispiel zu geben, führen wir folgenden Sachverhalt auf:
Wenn Sie z.B. Ihre Bank beauftragen, einem Freund in Italien den Betrag von EUR 500 zu
senden, fügt die Bank den Auftragstext in ein elektronisches Formular, eine sogenannte
SWIFT-Meldung, ein, welche ihr von SWIFT zur Verfügung gestellt wird. Sie belastet Ihr
Konto mit den EUR 500 und sendet die SWIFT-Meldung über SWIFT an die Bank des
Freundes in Italien. In dieser verschlüsselten SWIFT-Meldung wird einerseits der Bank des
Freundes mitgeteilt, dass für diesen ein Überweisungsauftrag vorliegt und andererseits
dass der Gegenwert von EUR 500 die Bank in Italien vom Verrechnungskonto, das Ihre
Bank bei der Bank in Italien unterhält, abbuchen und an Ihren Freund weiterleiten soll.
Wichtig: Über SWIFT wird kein Geld ausgetauscht, sondern nur verschlüsselte
Nachrichten.

Was macht SWIFT mit Ihren Daten?

Neben dem Leitungsnetz unterhält SWIFT heute zwei Rechenzentren für die
Datenverarbeitung in den USA sowie den Niederlanden und künftig auch eines in der
Schweiz. In den erwähnten Rechenzentren werden die Nachrichten innerhalb des SWIFTNetzes verschlüsselt, auf korrekten Aufbau hin geprüft, eindeutig referenziert, zwischengespeichert und auf Veränderungen überprüft. Die Daten werden jeweils in einem
Rechenzentrum verarbeitet und aus Sicherheitsgründen in einem zweiten Rechenzentrum
gespeichert (sogenanntes Backup). Die Aufbewahrungsfrist bei SWIFT beträgt max. 124
Tage. In diesem Zeitraum sind Meldungen in beiden Rechenzentren gespeichert. Danach
werden sie in allen Datenbeständen und allen Lokationen gelöscht. Die Speicherung dient
der operationellen Sicherheit, falls ein Finanzinstitut Nachrichten durch SWIFT
reproduzieren lassen möchte. Ab Ende 2009 stellt SWIFT den Teilnehmern eine Struktur
zur Verfügung, die es erlaubt, Daten über Transaktionen in Europa neben den
Niederlanden auch in der Schweiz zu speichern.
Datenbekanntgabe
Was bedeutet dies für Ihre Zahlungsverkehrstransaktionen?
Für die Abwicklung von inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen werden v.a.
gestützt auf Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Informationen über den Auftraggeber, insbesondere Name, Adresse und
Kontonummer bzw. Identifizierungsnummer den beteiligten Banken und Systembetreibern
im In- und Ausland bekannt gegeben. Anstelle der Adresse können Geburtsdatum und
Geburtsort des Auftraggebers angegeben werden. Im Inlandzahlungsverkehr können
diese Angaben bis auf die Kontonummer oder Identifizierungsnummer weggelassen
werden, müssen aber auf Anfrage der Bank des Zahlungsempfängers innerhalb von drei
Werktagen dieser Bank nachgeliefert werden können. Bei den erwähnten Banken und
Systembetreibern handelt es sich vor allem um Korrespondenzbanken der Auftraggeberbank sowie um Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen (z.B. in der Schweiz die SIX
Interbank Clearing AG) oder um SWIFT. Zudem ist es möglich, dass die an der
Transaktion Beteiligten die Daten ihrerseits z.B. zur Verarbeitung oder Datensicherung an
beauftragte Dritte in weitere Länder übermitteln. Ferner erhält auch der Begünstigte im In-
und Ausland die Angaben über den Auftraggeber.
Bei inländischen Zahlungen in fremden Währungen werden Informationen zum
Auftraggeber auch den an dieser Transaktion beteiligten Banken und Systembetreibern im
Ausland bekannt gegeben. Bei inländischen Zahlungen in Schweizer Franken kann
zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die Informationen zum Auftraggeber ebenfalls
ins Ausland gelangen. Dies kann dann der Fall sein, wenn eine Bank ausnahmsweise
keinen direkten Anschluss ans schweizerische Interbank-Zahlungssystem SIC (nachfolgend SIC) hat, sondern über remoteGATE an das SIC angeschlossen ist oder wenn bei
Abklärungen zu einer Transaktion SWIFT verwendet wird.
Was bedeutet es, wenn eine Bank über remoteGATE ans SIC angeschlossen ist?
Der Inlandzahlungsverkehr in Schweizer Franken wird über das SIC abgewickelt. Dieses
Zahlungssystem wird von der SIX Interbank Clearing AG, im Auftrag der Schweizerischen
Nationalbank, betrieben. Die Mehrheit der Finanzinstitute in der Schweiz verfügt über
einen direkten Zugang zum SIC. Nun gibt es aber in der Schweiz eine Anzahl von Banken,
die im Inlandzahlungsverkehr nur wenige Transaktionen in Schweizer Franken tätigen und
für die ein Anschluss ans SIC daher teuer wäre. Für diese und für Institute im Ausland, die
am SIC teilnehmen wollen, hat die SIX Interbank Clearing AG im Auftrag und mit
Unterstützung der Schweizerischen Nationalbank im Jahr 2000 die Möglichkeit eines
Zugangs, das sogenannte remoteGATE, über SWIFT ins SIC entwickelt. Durch diesen
Zugang über SWIFT gelangen Daten über Auftraggeber und Begünstigte ins Ausland und
werden in den Rechenzentren von SWIFT gespeichert. Dies geschieht bei den Banken,
die remoteGATE nutzen. Betroffen von einem Datentransfer ins Ausland sind jedoch nicht
nur Kunden von Banken, welche das remoteGATE benutzen, sondern auch Kunden von
jenen Banken, die Transaktionen mit den Nutzern von remoteGATE tätigen. Wenn eine
Bank, die SIC nutzt, einen Zahlungsauftrag an eine Bank schickt, die über remoteGATE
ans SIC angeschlossen ist, wird der Zahlungsauftrag aus dem SIC ins System von SWIFT
übertragen mit der erwähnten Konsequenz, dass Daten über Auftraggeber und
Begünstigte ins Ausland gelangen.
Was bedeutet dies für Ihre Wertschriftentransaktionen?
Bei der Abwicklung von inländischen und grenzüberschreitenden Wertschriftentransaktionen und Abklärungen im Zusammenhang mit solchen Transaktionen gibt
es vor allem zwei Bereiche, bei denen den beteiligten Banken sowie den involvierten
Zentralverwahrern im In- und Ausland Daten bekannt gegeben werden:
Bei Ein- und Auslieferungen von Titeln in Depots sowie bei Depotüberträgen können
die Depotnummer, der Name und die Adresse des endbegünstigten Depotinhabers in der
Schweiz ins Ausland gelangen, wenn diese Daten zur ordentlichen Abwicklung durch
beteiligte Banken und Zentralverwahrer über SWIFT übermittelt werden.
Des Weiteren werden bei im Auftrag der Bankkunden im Ausland gehaltenen Wertschriftenbeständen der Name des Inhabers der Wertschriften oder der Name des
eingetragenen Aktionärs, zum Teil mit Angabe der Adresse, in SWIFT-Meldungen
mitgeliefert. Diese SWIFT-Meldungen betreffen z.B. Spezialtransaktionen bei den ausländischen Depotstellen der Schweizer Banken, wie die Eröffnung von Spezialdepots
(lautend auf den Kunden), im Namen von Kunden vorgenommene Zeichnungen und
Rücknahmen von ausländischen Fonds, physische Umlagerungen von im Ausland
liegenden Spezialbeständen von Kunden, Einträge/Umregistrierungen von Aktionären in
ausländischen Registern, sowie weitere Spezialfälle bei ausländischen Kapitaltransaktionen und bei Stimmrechtswahrnehmungen.
Was bedeutet dies für andere Transaktionen?
Bei anderen Transaktionen, wie Akkreditiven, Garantien, Inkassi und Devisengeschäfte
werden alle Angaben zur jeweiligen Transaktion (z.B. Name, Adresse, Kontonummer, die
an der Transaktion involvierten Parteien), über SWIFT den beteiligten Banken und
Systembetreibern übermittelt und gelangen auf diesem Weg ins Ausland. Wie beim
Zahlungsverkehr und bei Wertschriftentransaktionen können auch hier Abklärungen zu
Transaktionen über SWIFT vorgenommen werden.
Weshalb werden Daten bekannt gegeben?
Die obgenannte Bekanntgabe von Informationen erfolgt, um in- oder ausländische
gesetzliche bzw. regulatorische Vorgaben zu erfüllen. So ist beispielsweise bei
grenzüberschreitenden Zahlungen die Übermittlung von Daten über den Auftraggeber
erforderlich. Ebenso dient die Bekanntgabe von Informationen der einwandfreien
Abwicklung von Transaktionen.

Sind Ihre Daten im Ausland geschützt?

Ihre Daten, welche ins Ausland gelangt sind, sind dort nicht mehr vom schweizerischen 
Recht geschützt, sondern unterliegen den Bestimmungen der jeweiligen ausländischen 
Rechtsordnung. Ausländische Gesetze und behördliche Anordnungen können z.B. die 
Weitergabe dieser Daten an Behörden oder andere Dritte verlangen, wie dies im Jahre 
2001 nach den Terrorattacken auf das World Trade Center in New York geschah, als die 
US Treasury vom Rechenzentrum der SWIFT in den USA die Herausgabe von Daten 
verlangte. Die US Treasury verpflichtete sich gegenüber den Behörden der EU, 
europäische Datenschutzstandards einzuhalten, und stimmte entsprechenden Kontrollen 
zu. 

Information über die Bekanntgabe von Kundendaten im Zahlungsverkehr - SBVg - Juni 2009

http://www.swissbanking.org/20090611-kundeninfo_swift.pdf

1 Kommentar:

  1. Nunja, Griechenland argumentiert in den Klageerwiderungen, nur die Banken in dem Memorandum gefragt zu haben...uns wurde von Gr. keins zugestellt!

    Was haben uns daher die Banken zugestellt??? Das ist hier die Frage...

    Ferner argumentiert Gr., dass die Banken mit Clearstream, ja freiwillig dem CAC Tausch zugestimmt haben!
    Wie kann das angehen??? Wer von euch hat der Bank hierzu eine Vollmacht erteilt?

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