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Montag, 8. Juli 2013

dass eine falsche Auskunft zum Verwahrort und der Verwahrart als Urkundenfälschung zu werten ist! // wenn dem so ist so wird sich eine regionale Bank warm anziehen müssen.....

Hallo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Die Depotbank nimmt zum Schutze der Anleger eine b..." hinterlassen: 

Aus einem Antwortschreiben der biw AG (flatex):
Davon wissen wir nichts... wenden Sie sich doch einfach an den Emittenten... mit sowas haben wir nichts zu tun! Von Wertrechten wissen die nichts...

Bezüglich der Antwort von der biw AG, sei darauf verwiesen, dass eine falsche Auskunft zum Verwahrort und der Verwahrart als Urkundenfälschung zu werten ist! 







Von Hallo am 8. Juli 2013 09:37 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.

3 Kommentare:

  1. Arglistige Täuschung kommt ja noch hinzu, warum sollten die Banken sonst vorsätzlich falsche Angaben in den Urkunden erstellen? Das hat ja doch seinen Grund...

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  2. Mir ist mehrfach von verschiedenen Quellen angetragen worden, dass Griechenland Clearstream, für dessen vorzüglichen Mitarbeit bei der Freigabe der Wertrechte an die Bank off Greece, vor dem Swap ein rückwirkender Schadensersatz vertraglich eingeräumt hat!!!

    Die Sdk meint dazu, das Clearstream als Treuhänder unserer WR, uns dazu keine Auskunft geben muss...
    Wenn diese Stellungnahme hier nun jemand versteht, kann er es mit ja mal erklären... Clearstream hätte die Depotinhaber vor einem solchen Vertragsabschluss darüber in Kenntnis setzen müssen (Interessenkonflikt)! Welche Treuhänder sind das denn, von den Emittenten oder was...

    Also ich sehe damit, bei Bestand solcher Verträge, den Beweis der vorsätzlichen Untreue vorliegen!

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  3. Dann wäre wohl auch Gefahr im Verzug angesagt und dann sollte die Bafin nebst Staatsanwaltschaft mal die Geschäftsräume aufsuchen.
    Deutsche Börse AG nebst Clearstream Töchtern.

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