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Mittwoch, 3. Juli 2013

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat unter den Aktenzeichen 1470 Js 28836/13 und 500 Js 28271/ vs Herrn Sellner (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Darmstadt) und die Rechtsanwälte Frau Metzger und Herrn Schrade ermittlungen wg § 240 StGB Nötigung aufgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat unter den Aktenzeichen 1470 Js 28836/13 und 500 Js 28271/ vs Herrn Sellner (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Darmstadt) und die Rechtsanwälte Frau Metzger und Herrn Schrade ermittlungen wg § 240 StGB Nötigung aufgenommen.

Hintergrund: ZwangsCACerei Griechenland und Depotkündigungen.

3 Kommentare:

  1. Sorry, aber Du bist doch nimmer ganz gscheid.Total durchgeknallt.

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  2. Rolf sollte man lieber nicht kündigen... -)(-

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  3. Ich denke mal die Strafanzeigen sind noch etwas verfrüht... das dicke Ende kommt doch erst noch! Urkundenfälschung,arglistige Täuschung, Unterschlagung, usw. usf., das wird noch richtig interessant. Wir wollen doch mal sehen, wer hier nachher als letztes lacht!

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