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Mittwoch, 10. Juli 2013

Für deren Rettung müssen ab 2018 in erster Linie Aktionäre und Kunden aufkommen - und nicht mehr allein die Steuerzahler.

GESETZESVORSCHLAGBrüssel stellt Verfahren zur Bankenabwicklung vor

Die EU-Kommission will am Mittwoch ihren Vorschlag für die Abwicklung von Krisenbanken vorstellen. Doch wie das neue Verfahren letztlich aussehen soll, darüber sind sich die EU-Staaten nicht einig.
Bankentürme ragen in den Himmel von Frankfurt: Ein einheitliches Verfahren zur Bankenabwicklung ist umstritten. Quelle: dpa
Bankentürme ragen in den Himmel von Frankfurt: Ein einheitliches Verfahren zur Bankenabwicklung ist umstritten.Quelle: dpa
BrüsselDie EU-Kommission will an diesem Mittwoch (10.7.) ihren schon länger angekündigten Gesetzesvorschlag für ein neues Verfahren zur Abwicklung maroder Banken vorstellen. Wegen unterschiedlicher Vorstellungen der EU-Staaten ist das Vorhaben politisch umstritten.
Gerät eine Großbank ins Schlingern, soll nach den Plänen von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier ein Gremium eingerichtet werden, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, EU-Kommission und Europäischer Zentralbank (EZB) angehören. Es soll einen Vorschlag für die Abwicklung machen. Die Entscheidung über einen Umbau oder eine Schließung des Geldhauses soll letztlich von der EU-Kommission - in Abstimmung mit nationalen Aufsehern - getroffen werden.
Eine neue Behörde ist nicht geplant. Deutschland und Frankreich hatten sich für ein „einheitliches Abwicklungsgremium“, ausgesprochen, das die nationalen Abwicklungsbehörden einbindet. Dazu bräuchten die EU-Verträge nicht geändert zu werden.
Die EU-Staaten hatten sich bereits im Juni auf einheitliche Regeln für die Sanierung und Schließung von Kriseninstituten geeinigt. Für deren Rettung müssen ab 2018 in erster Linie Aktionäre und Kunden aufkommen - und nicht mehr allein die Steuerzahler.

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