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Dienstag, 20. August 2013

der Anwalt der mich mit untenstehender Anzeige von Mitte Mai 2013 beglückt hat hat mir Übles (natürlich nur soweit rechtlich zulässig und machbar) angedroht wenn ich nicht seinen Namen vollständig anonymisiere. Das Habe ich getan und nur die Initialen J.H. übrig gelassen

das ganze habe ich gemacht weil ich die Rechtslage nicht komplett überblicke und um diese Uhrzeit auch keinen sachkundigen Rat einholen kann.

Aber seid versichert, wenn die Rechtslage so ist wie ich meine werdet ihr in Kürze den vollen Namen wieder lesen können

Immerhin hat er mich angehängt (angezeigt) und kann sich m.E. nach nicht auf Anonymisierungsansprüche zu seinem Schutz berufen weil das Anzeigedokument Bestandteil einer behördlichen/gerichtlichen Akte ist.

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