das ganze habe ich gemacht weil ich die Rechtslage nicht komplett überblicke und um diese Uhrzeit auch keinen sachkundigen Rat einholen kann.
Aber seid versichert, wenn die Rechtslage so ist wie ich meine werdet ihr in Kürze den vollen Namen wieder lesen können
Immerhin hat er mich angehängt (angezeigt) und kann sich m.E. nach nicht auf Anonymisierungsansprüche zu seinem Schutz berufen weil das Anzeigedokument Bestandteil einer behördlichen/gerichtlichen Akte ist.
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