A. GmbH-Argentinienanleihe
Ihr
Schreiben vom 17.10.2012
Sehr geehrte
Frau P.,
sehr
geehrter Herr P.,
zu Ihrem
Schreiben vom 17.10.2012 halte ich folgendes fest:
1. Sie sind
mit einem Volumen von DM 20,000,00 (Kennwert) an der Klag« der
A. GmbH
beteiligt. Diese Klage wurde gewonnen und ist
rechtskräftig.
Sämtliche Stücke in der Klage sind gekündigt und somit
endfällig.
Die vertraglichen Zinsen laufen bis Tilgung weiter.
2. Auf Grund
eines nach über 8 Jahren nicht mehr eindeutig zu klärenden
logistischen
Versehens wurden Ihre beiden Stücke Nr. 52418 und 52419 der
WKN 190430
nicht in diese Klage eingebunden.
3. Daraufhin
hat Ihnen meine Mutter zugesagt, dass Sie in Höhe dieses
Nennwerts
mit Stücken von ihr an der Klage der A. GmbH beteiligt
sind.
4. im
Gegenzug hierzu sollten die oben genannten Stücke der WKN 190430
wertmässig
meiner Mutter zustehen.
Sachstand
ist nun dieser, dass die Stücke Nr, 52418 und 52419 von meiner Mutter gegen die
Rep. Argentinien eingeklagt wurden. Dieses Urteil steht in den nächsten 2 Wochen
zur Verkündung an und wind wie alle anderen Urteil für uns positiv ausfeilen.
Wir haben
Ihnen angeboten, dass Sie sich zwei konkrete Stücke meiner Mutter im Wert von
Nennwert DM 20.000,00 (die in dem Urteil der A. GmbH enthalten sind) aussuchen
können im Tausch gegen die beiden oben genannten Stücke der WKN 190430.
Sämtliche
Stücke meiner Mutter sind gekündigt und somit fällig, die vertraglichen Zinsen
laufen bis zur Tilgung weiter
Mît dieser
Vorgehensweise hätte Keiner von uns einen wirtschaftlichen Nachteil. Da die
Stücke meiner Mutter sogar höherverzinslich sind als die WKN 190430 hatten Sie sogar
einen wirtschaftlichen Vorteil
Sollten Sie
darauf bestehen, exakt die beiden ursprünglichen Stücke der WKN 190430 2urück
zu erhalten, dann würde dies folgendes bedeuten:
Die aktuelle
Klage meiner Mutter betreffend die Stücke Nr. 52418 und 52419 wäre für meine
Mutter nicht mehr vollstreckbar, da die Stücke nicht vorgelegt werden könnten
(die Sie ja zurück haben wollen),
Für Sie
selbst wäre eine erneute Klage über diese konkreten Stücke nicht mehr einreichbar,
da hier doppelte Rechtshängigkeit vorläge Dies würde irgendwann zur Verjährung
der Forderungen fuhren.
Gleichzeitig
wären Sie aber auch in der A. GmbH nicht mehr beteiligt, da in diesem Fall
selbstverständlich meine Mutter ihre in dem Urteil der A. GmbH enthaltenen Stücke behalten würde.
Beide Seiten
hätten bei dieser Behandlung der Angelegenheit ausschließlich Nachteile.
Ich schlage
daher nochmals im Interesse der Wirtschaftlichkeit vor, dass Sie sich wie vorgeschlagen
zwei Stücke aus dem Bestand meiner Mutter aussuchen und im Gegenzug die beiden
Stücke Nr. 52418 und 52419 meiner Mutter überlassen.
Sie haben
dadurch wie gesagt keinerlei wirtschaftlichen Nachteil (sogar einen Vorteil im
Hinblick auf den höheren Zinssatz) und die ursprünglich gewollte Sachlage
(=Beteiligung
Ihrerseits mit Nennwert DM 20.000,00 an der Klage der A. GmbH) ist gewahrt.
Ich darf
auch daran erinnern, dass für Sie bislang keinerlei Kosten für Ihre Beteiligung
an der A. GmbH angefallen sind. Allé Unkosten wurden von meiner Mutter aus
eigener Tasche bestritten.
Abschliessend
fasse ich zusammen, dass sicherlich ein Verliehen vorliegt dass Ihre beiden
konkreten Stücke der WKN 190430 nicht In dar Klage enthalten sind, aber wenn
wir die Sache so behandeln wie oben dargestellt, ist keiner der beiden Selten ein
Nachteil erwachsen.
Zu diesem
Zwecke darf Ich Sie bitten, sich zwei konkrete Stücke aus dem Bestand meiner
Mutter auszusuchen. Die Originale dieser Papiere werden Ihnen dann unverzüglich
übergeben.
Selbstverständlich
stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch jederzeit zur Verfügung sofern
Ihrerseits noch weiterer Aufklärungsbedarf bestehen sollte.
Mit
freundlichen Grüßen
J.H.
Rechtsanwalt
Selten so gelacht, wie sich der Rolf Koch immer wieder entblödet.
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