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Mittwoch, 21. August 2013

was sagt ihr zu einem solchen Verhalten.......

A. GmbH-Argentinienanleihe

Ihr Schreiben vom 17.10.2012

Sehr geehrte Frau P.,
sehr geehrter Herr P.,

zu Ihrem Schreiben vom 17.10.2012 halte ich folgendes fest:
1. Sie sind mit einem Volumen von DM 20,000,00 (Kennwert) an der Klag« der
A. GmbH beteiligt. Diese Klage wurde gewonnen und ist
rechtskräftig. Sämtliche Stücke in der Klage sind gekündigt und somit
endfällig. Die vertraglichen Zinsen laufen bis Tilgung weiter.
2. Auf Grund eines nach über 8 Jahren nicht mehr eindeutig zu klärenden
logistischen Versehens wurden Ihre beiden Stücke Nr. 52418 und 52419 der
WKN 190430 nicht in diese Klage eingebunden.
3. Daraufhin hat Ihnen meine Mutter zugesagt, dass Sie in Höhe dieses
Nennwerts mit Stücken von ihr an der Klage der A. GmbH beteiligt
sind.
4. im Gegenzug hierzu sollten die oben genannten Stücke der WKN 190430
wertmässig meiner Mutter zustehen.
Sachstand ist nun dieser, dass die Stücke Nr, 52418 und 52419 von meiner Mutter gegen die Rep. Argentinien eingeklagt wurden. Dieses Urteil steht in den nächsten 2 Wochen zur Verkündung an und wind wie alle anderen Urteil für uns positiv ausfeilen.
Wir haben Ihnen angeboten, dass Sie sich zwei konkrete Stücke meiner Mutter im Wert von Nennwert DM 20.000,00 (die in dem Urteil der A. GmbH enthalten sind) aussuchen können im Tausch gegen die beiden oben genannten Stücke der WKN 190430.
Sämtliche Stücke meiner Mutter sind gekündigt und somit fällig, die vertraglichen Zinsen laufen bis zur Tilgung weiter
Mît dieser Vorgehensweise hätte Keiner von uns einen wirtschaftlichen Nachteil. Da die Stücke meiner Mutter sogar höherverzinslich sind als die WKN 190430 hatten Sie sogar einen wirtschaftlichen Vorteil
Sollten Sie darauf bestehen, exakt die beiden ursprünglichen Stücke der WKN 190430 2urück zu erhalten, dann würde dies folgendes bedeuten:
Die aktuelle Klage meiner Mutter betreffend die Stücke Nr. 52418 und 52419 wäre für meine Mutter nicht mehr vollstreckbar, da die Stücke nicht vorgelegt werden könnten (die Sie ja zurück haben wollen),
Für Sie selbst wäre eine erneute Klage über diese konkreten Stücke nicht mehr einreichbar, da hier doppelte Rechtshängigkeit vorläge Dies würde irgendwann zur Verjährung der Forderungen fuhren.
Gleichzeitig wären Sie aber auch in der A. GmbH nicht mehr beteiligt, da in diesem Fall selbstverständlich meine Mutter ihre in dem Urteil der A. GmbH  enthaltenen Stücke behalten würde.
Beide Seiten hätten bei dieser Behandlung der Angelegenheit ausschließlich Nachteile.
Ich schlage daher nochmals im Interesse der Wirtschaftlichkeit vor, dass Sie sich wie vorgeschlagen zwei Stücke aus dem Bestand meiner Mutter aussuchen und im Gegenzug die beiden Stücke Nr. 52418 und 52419 meiner Mutter überlassen.
Sie haben dadurch wie gesagt keinerlei wirtschaftlichen Nachteil (sogar einen Vorteil im Hinblick auf den höheren Zinssatz) und die ursprünglich gewollte Sachlage
(=Beteiligung Ihrerseits mit Nennwert DM 20.000,00 an der Klage der A. GmbH) ist gewahrt.
Ich darf auch daran erinnern, dass für Sie bislang keinerlei Kosten für Ihre Beteiligung an der A. GmbH angefallen sind. Allé Unkosten wurden von meiner Mutter aus eigener Tasche bestritten.
Abschliessend fasse ich zusammen, dass sicherlich ein Verliehen vorliegt dass Ihre beiden konkreten Stücke der WKN 190430 nicht In dar Klage enthalten sind, aber wenn wir die Sache so behandeln wie oben dargestellt, ist keiner der beiden Selten ein Nachteil erwachsen.
Zu diesem Zwecke darf Ich Sie bitten, sich zwei konkrete Stücke aus dem Bestand meiner Mutter auszusuchen. Die Originale dieser Papiere werden Ihnen dann unverzüglich übergeben.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch jederzeit zur Verfügung sofern Ihrerseits noch weiterer Aufklärungsbedarf bestehen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

J.H.


Rechtsanwalt

1 Kommentar:

  1. Selten so gelacht, wie sich der Rolf Koch immer wieder entblödet.

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