Newsletter 14
Aktueller Status der Griechenlandklagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über den Stand unserer Bemühungen im Zusammenhang mit den Klagen gegen die Zwangsumschuldung Griechenlands informieren.
Klagen in Deutschland gegen Griechenland
Es konnten mittlerweile mehrere Klagen zugestellt werden und es liegen auch schon in einigen wenigen Verfahren Schriftsätze von Cleary Gottlieb Stehen & Hamilton, den anwaltlichen Vertretern der Gegenseite, vor. Aus rechtlichen und strategischen Gründen haben uns die Anwälte eine Veröffentlichung der Schriftsätze leider nicht gestattet, so dass wir Ihnen diese leider nicht zur Einsicht bereitstellen können. Wir rechnen damit, dass es im Laufe des Jahres 2013 zu ersten Verhandlungen vor Gericht kommen wird.
Ein wesentlicher Aspekt der Argumentation der Gegenseite ist, dass ein hoheitliches Handeln Griechenlands vorliege, für welches der staatliche Immunitätsschutz gelte. Diese Frage wird in diversen (anderen) Verfahren auch noch einer gesonderten Klärung zugeführt werden.
Eine negative Entwicklung nahm eine Klage eines Betroffenen gegen seine Rechtsschutzversicherung. Diese hatte ihrem Kunden eine Deckungszusage für eine Klage gegen Griechenland mit der Begründung verwehrt, dass es sich dabei um eine Enteignungsangelegenheit gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen handele. Das Gericht stimmte dieser Argumentation zu, und führte in der Begründung des Urteils aus, dass „das Gesetz vom 23.02.2012 aber genau diese Entziehung“ der Anleihen gestattet, “ so dass eben keine verbotene Eigenmacht vorliegt, solange der Kläger sich nicht gegen das zugrundeliegende griechische Gesetz vom 23.02.2012 als solches wende“. Aus Sicht der Anwälte von CLLB ist diese Begründung nicht zutreffen, da keine Enteignung vorliege, weil der griechische Staat in Deutschland aus völkerrechtlichen Gründen nicht enteignen kann und Griechenland auch nicht hoheitlich handeln wollte, sondern privatrechtlich.
Klagen gegen die Banken
Wie bereits berichtet, verfolgt die SdK auch mehrere Verfahren, die sich gegen die Depotbanken der geschädigten Inhaber von Griechenlandanleihe richten. Hintergrund der Klagen ist, dass die Banken die Anleihen ausgebucht hatten, ohne dass die Zustimmung der zumindest wirtschaftlichen Inhaber vorlag. Mittlerweile wurden bereits Klagen eingereicht. Uns liegt zwar die Klagebegründung vor, jedoch dürfen wir diese auf Grund der fehlenden Zustimmung der das Verfahren betreuenden Rechtsanwälte nicht veröffentlichen. Wir stehen aber in Kontakt mit den Rechtsanwälten und werden Sie, sofern hier berichtenswerte Neuigkeiten vorliegen, informieren.
Klage vor dem obersten griechischem Verwaltungsgerichtshof
Hier wurde von unseren Anwälten Ende April noch einmal ein Schriftsatz eingereicht. Sobald uns die deutsche Übersetzung zur Verfügung steht, werden wir Ihnen diese zukommen lassen. Mit einem Urteil wird im September 2013 gerechnet. Derweilen kam an die Öffentlichkeit, dass es eine familiäre Verbindung zwischen einem Richter des zuständigen Gerichts und einer Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei, die in dem Verfahren mehrere Beteiligte vertritt, gibt. Daher haben mehrere Rechtsanwälte der Kläger vor dem Präsidenten des Griechischen Staatsgerichtshofs ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Besetzung des Gerichts möglicherweise eine unbefangene Betrachtung nicht sicherstellt. Es wird abzuwarten bleiben, ob dies Einfluss auf das Verfahren haben wird, bzw. ob dieses im Extremfall sogar noch einmal von vorne beginnen werden muss.
Klage vor dem internationalen Schiedsgerichtshof
Wir hatten Anfang des Jahres 2013 das Gutachten an mehrere größere institutionelle Investoren, welche auch vom Schuldenschnitt betroffen waren, weitergeleitet, um diese zu einer Klage auf Grundlage des Investitionsschutzabkommens zwischen Deutschland und Griechenland vor einem internationalen Schiedsgericht zu überzeugen. Ohne die Beteiligung institutioneller Investoren erscheint uns eine solche Klage nicht finanzierbar zu sein, bzw. das Kostenrisiko für die rund 1300 betroffenen Mitglieder der SdK zu hoch zu sein. Wir haben leider einige sehr bedauernswerte Absagen vom Zwangsumtausch betroffenen Unternehmen erhalten. Es liegen zwar auch einige Zusagen kleinerer institutioneller Unternehmen vor, jedoch reichen deren Zusagen, sich an den Kosten zu beteiligen, bisher bei weitem noch nicht aus, um eine Klage vor dem internationalem Schiedsgericht zusammen mit den von Ihnen unverbindlich zugesagten Beiträgen zu finanzieren. Wir werden aber in den kommenden Wochen
auf weitere betroffene institutionelle Investoren zugehen, um weitere Investoren für eine Klage mit ins Boot zu holen.
Geduld ist gefragt
Aus zahlreichen Gesprächen und Emails ist uns bekannt, dass viele von Ihnen darauf drängen, endlich auch tätig zu werden. Wir bitten jedoch weiterhin um Geduld und raten von Schnellschüssen ab. Zwar laufen die Verjährungsfristen, jedoch bringen aus Sicht der SdK alle möglichen Klagemodelle erhebliche Risiken mit sich. Daher erscheint es angebracht, zunächst abzuwarten, bis die Gerichte erste Urteile bezüglich der bereits laufenden Verfahren sprechen, bzw. sich zu den Chancen der einzelnen Klagen in den Verhandlungen äußern. Bis dahin raten wir weiterhin nur Betroffenen mit Rechtsschutzversicherung, die die Verfahrenskosten übernimmt, Klagen zu führen. Vor dem Ablauf der Verjährungsfristen sollte dann bereits eine gesichertere Entscheidungsgrundlage vorliegen, um zu entscheiden, welchen Klageweg die breite Masse an Geschädigten ohne Rechtsschutzversicherung gehen sollte.
Sollten Sie noch Fragen zu unseren aktuellen Newsletter oder generell zur Griechenlandproblematik haben, können Sie uns gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 2020846-0 erreichen.
München, 5. August2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK und an der Erstellung des Newsletters beteiligte Personen halten Anleihen Griechenlands!
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