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Sonntag, 18. August 2013

Online-Händler erfreuen sich darüber hinaus einer besonderen rechtlichen Spezialität. „Ein Steuerausländer, der in Deutschland nur Handel treibt, zahlt auf den hierzulande erzielten Gewinn in Deutschland keine Steuer“, erläutert die Kölner Steuerprofessorin Johanna Hey. Voraussetzung für die Steuerpflicht wäre eine sogenannte „Betriebsstätte“. Firmen wie Amazon wissen das zu umgehen, auch wenn sie fraglos

Wie funktioniert die Steueroptimierung?

Eine ganze Latte an Methoden zur aggressiven Steuerplanung hat die OECD in ihrem Aktionsplan aufgelistet. Zum Einsatz gelangen die, weil heute mehr immaterielle Güter - Geld, Patente, Markenrechte - um den Globus geschoben werden als Maschinen oder Mehlsäcke, weswegen vor allem Unternehmen aus dem IT-Bereich als Steuertrickser auffallen. Die klassische Masche geht so: Ein Konzern verlagert Rechte, Lizenzen oder auch Geld an die Tochtergesellschaft in einer Steueroase. Der Mutterkonzern überweist dann Geld für die Nutzung der Rechte oder des Kredits an die Tochter. Das reduziert den zu Hause zu versteuernden Gewinn. Die Tochtergesellschaft wiederum zahlt in ihrer exotischen Heimat für diese Einnahmen wenig oder - im besten Fall - keine Steuern. Der Gewinn verschwindet - ohne Abzug - aus dem Hochsteuerland. Völlig legal.
Online-Händler erfreuen sich darüber hinaus einer besonderen rechtlichen Spezialität. „Ein Steuerausländer, der in Deutschland nur Handel treibt, zahlt auf den hierzulande erzielten Gewinn in Deutschland keine Steuer“, erläutert die Kölner Steuerprofessorin Johanna Hey. Voraussetzung für die Steuerpflicht wäre eine sogenannte „Betriebsstätte“. Firmen wie Amazon wissen das zu umgehen, auch wenn sie fraglos Versandlager auf deutschem Boden unterhalten. „Wollen wir das ändern, kann das nach hinten losgehen“, warnt Johanna Hey. „Andere Staaten, China, Indien, könnten dann Ähnliches für sich verlangen für deutsche Firmen, die bei ihnen Handel treiben. Als Exportnation müssen wir aufpassen, uns nicht ins eigene Fleisch zu schneiden.“

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