Herr RA Jakob Heichele ist am 14.03.1965 in Augsburg geboren und hat nach dem Abitur in Friedberg/Bayern ab 1986 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften studiert und diesen Studiengang 1993 mit dem 1.Staatsexamen abgeschlossen. Nach der sich daran anschließenden Referendarzeit hat er dann 1995 in München das 2.Staatsexamen mit Prädikat erfolgreich abgeschlossen.
Im November 1995 erhielt Herr RA Jakob Heichele die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Es folgte im selben Monat noch die Gründung der eigenen Kanzlei.
Im November 1995 erhielt Herr RA Jakob Heichele die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Es folgte im selben Monat noch die Gründung der eigenen Kanzlei.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind vorwiegend im zivilrechtlichen Sektor angesiedelt und hier insbesondere im Bereich des Familien- und Erbrechts sowie des Wertpapierrechts. Insbesondere betreffend der Thematik der seit Dezember 2001 im Default befindlichen Staatsanleihen der Republik Argentinien bzw. der Provinz Buenos Aires hat sich Herr Rechtsanwalt Jakob Heichele von Beginn der Zahlungseinstellung Argentiniens auf Seiten der Anlegerschaft als Prozessbevollmächtigter darum bemüht, die Anleihen auf juristischem Wege wieder werthaltig zu gestalten. Zur Zeit vertritt die Kanzlei allein in der Thematik der Argentinien -Anleihen ca. 60 Investoren aus dem In-und Ausland mit einem Anlagevolumen von über 50 Millionen Euro.
Neben diesen beiden zentralen Tätigkeitsgebieten ist die Kanzlei auch im Forderungsmanagement bzw. Forderungseinzug für kleine bis mittelständische Unternehmen tätig.
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