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Freitag, 9. August 2013

na wer sagts denn: "Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein"

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.

Hierzu lautet der Kurztext:

Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein

Den vollständigen Text finden Sie als Anhang. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-051.html

1 Kommentar:

  1. Und was soll das bringen ?
    Willst du die Griechenlandanwälte jetzt beschimpfen ?

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