Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein
Den vollständigen Text finden Sie als Anhang. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-051.html
Und was soll das bringen ?
AntwortenLöschenWillst du die Griechenlandanwälte jetzt beschimpfen ?