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Samstag, 27. April 2013

Kapitaleinkünfte sollen künftig progressiv besteuert, die heutige Abgeltungssteuer abgeschafft werden. // Eine auf zehn Jahre befristete Vermögensabgabe soll Reiche mit 1,5 Prozent auf ihr Vermögen belasten und insgesamt 100 Milliarden Euro zum Schuldenabbau erbringen.


Parteitag in BerlinGrüne bekennen sich zu Steuererhöhungen

 ·  Mit der Forderung nach weiteren Steuererhöhungen haben die Grünen ihren Bundesparteitag in Berlin fortgesetzt. Die Delegierten beschlossen bei nur wenigen Gegenstimmen eine zeitlich befristete Vermögensabgabe und eine nachfolgende Vermögenssteuer.
© DPA„Die Wähler wollen weg von rosaroten Brillen“: Roth (links) und Trittin
Die Grünen wollen mit der Forderung nach Steuererhöhungen für Vielverdiener gegen Union und FDP antreten und damit in einen „Gerechtigkeitswahlkampf“ ziehen. Eine zeitlich befristete Vermögensabgabe und eine nachfolgenden Vermögenssteuer sollen nach dem Willen der Grünen zunächst die Staatsschulden abbauen helfen und dann die Länderhaushalte auffüllen. Das beschlossen die rund 800 Delegierten auf einem Programmparteitag am Samstag in Berlin bei nur wenigen Enthaltungen.
Sämtliche Basisforderungen, den Steuerkurs noch weiter zu verschärfen, wurden in Abstimmungen zurückgewiesen. Auch Forderungen nach stärkerem Maßhalten fanden wenig Resonanz. Somit setzte sich die Führung weitgehend durch.
Der Spitzensteuersatz soll von 42 auf 49 Prozent ab einem Bruttoeinkommen von 80 000 steigen, bei 60 000 Euro soll er auf 45 Prozent linear verlängert werden. Der Grundfreibetrag soll von 8130 auf 8700 Euro steigen. Menschen mit Einkommen unter 60 000 Euro sollen so entlastet werden. Der Antrag, den Spitzensteuersatz auf 53 Prozent anzuheben, erhielt nur wenige Stimmen.

Özdemir: Eine Entlastungsbotschaft

Parteichef Cem Özdemir sagte, die Beschlüsse seien „eine klare Entlastungsbotschaft für 70 Prozent der Bevölkerung“.
Eine auf zehn Jahre befristete Vermögensabgabe soll Reiche mit 1,5 Prozent auf ihr Vermögen belasten und insgesamt 100 Milliarden Euro zum Schuldenabbau erbringen. Nach heftigen Debatten im Vorfeld beschlossen die Grünen, nach der Abgabe eine dauerhafte Vermögenssteuer erheben zu wollen, ohne Details zu nennen.
Das Erbschaftssteueraufkommen soll auf 8,6 Milliarden Euro im Jahr verdoppelt werden. Mit der Befreiung von Betriebsvermögen wollen die Grünen Schluss machen. Aber sie wollen Belastungen von Firmen unter anderem durch Freibeträge vermeiden.
Die Grünen fordern ein Abschmelzen des Ehegattensplittings. Zunächst soll der Splittingvorteil gedeckelt werden. Belastungen durch die Reform sollen zunächst nur Haushalte mit einem Einkommen ab 60 000 Euro treffen. Kapitaleinkünfte sollen künftig progressiv besteuert, die heutige Abgeltungssteuer abgeschafft werden. „Ja, wir Grünen setzen auch auf Steuererhöhungen und sagen das vor der Wahl“, sagte die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold. „Wählerinnen und Wähler haben keinen Bock mehr auf rosarote Brillen und Schönfärberei.“

„Alle Erhöhungen aufeinander abgestimmt“

An die Adresse des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann sagte sie, alle Erhöhungen würden aufeinander abgestimmt. Kretschmann hatte im Vorfeld mit der Mahnung für Unmut in der Partei gesorgt, die Steuerschraube nicht zu stark zu drehen. Nun zeigte sich Kretschmann gegenüber dem SWR versöhnlich.
Umweltschädliche Subventionen wie bei der Dienstwagenbesteuerung sollen abgebaut werden, was mindestens 7,5 Milliarden Euro einbringen soll. Die Grünen peilen laut dem Beschluss zudem an, die Ökosteuer auch auf Düngemittel, Baustoffe und Verpackungen auszuweiten.
Gegen Steueroasen in Europa soll es eine schwarze Liste geben, Sanktionen fordern die Grünen gegen Banken und Staaten, die entsprechende Praktiken nicht einstellen.
Auch bei Abstimmungen zum Arbeitsmarkt setzte sich der Führungskurs durch. So stimmten die Delegierten deutlich gegen einen Antrag von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer, Leiharbeiter nicht von Arbeitsbeginn an, sondern erst nach einem halben Jahr so zu bezahlen wie die Stammbelegschaft.

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