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Dienstag, 30. April 2013

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Ukraine wegen der Behandlung der inhaftierten Oppositionsführerin Timoschenko verurteilt. Die ehemalige Regierungschefin sei willkürlich in Haft genommen worden.


Gerichtshof für MenschenrechteGericht verurteilt Ukraine im Fall Timoschenko

 ·  Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Ukraine wegen der Behandlung der inhaftierten Oppositionsführerin Timoschenko verurteilt. Die ehemalige Regierungschefin sei willkürlich in Haft genommen worden.
© DPAJulija Timoschenko verbüßt eine siebenjährige Haftstrafe wegen Amtsmissbrauchs.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Ukraine wegen der Inhaftierung der ehemaligen Regierungschefin Julija Timoschenko verurteilt. Die Untersuchungshaft der 52 Jahre alten Oppositionspolitikerin im Jahr 2011 sei „willkürlich und rechtswidrig“ gewesen, entschied eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts einstimmig am Dienstag.
Die Richter rügten unter anderem Verletzungen der Menschenrechte auf Freiheit und auf gerichtliche Überprüfung von Freiheitsentziehungen. Das Gericht stellte auch vier Verstöße der Ukraine gegen die Grundrechte Timoschenkos fest, wies aber deren Beschwerde wegen schlechter Behandlung in Haft zurück.
Frau Timoschenko hatte wegen der Haftbedingungen geklagt. Zudem wirft sie der Ukraine vor, das Strafverfahren gegen sie sei politisch motiviert gewesen. Sie verbüßt seit 2011 eine siebenjährige Haftstrafe wegen Amtsmissbrauchs und ist gesundheitlich schwer angeschlagen.

Ukraine will Urteil prüfen

Die Ukraine will den Urteilsspruch prüfen. „Wir müssen die Entscheidung zugestellt bekommen. Wir werden sie analysieren. Solange kann ich nichts kommentieren“, sagte der ukrainische Vertreter beim EGMR, Nasar Kultschizki, am Dienstag der Agentur Interfax. Er schloss nicht aus, dass die Regierung in Kiew Berufung einlegen werde. Der Straßburger Richterspruch ist juristisch nicht bindend.
Das Urteil bedeutet nicht, dass Timoschenko automatisch aus der Haft freikommt. Die Umsetzung des Urteils ist Sache der Ukraine. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die Ukraine kann die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs beantragen. Frau Timoschenko war im Oktober 2011 wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft und umgerechnet 137 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden.
Frau Timoschenko wurde vorgeworfen, ein für die Ukraine nachteiliges Abkommen über Gaslieferungen aus Russland abgeschlossen zu haben. Frau Timoschenkos Anwälte kritisierten, der Prozess sei politisch motiviert gewesen, um „die Hauptgegnerin des Präsidenten aus dem politischen Leben der Ukraine zu entfernen“.

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