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Mittwoch, 17. April 2013

Verbote und Beschränkungen des privaten Gold- und Silberbesitzes gab es in der Geschichte in allen Gesellschaftssystemen, angefangen von der klassischen Antike über die mittelalterlich-feudale Gesellschaft bis zu den sozialistischen Staaten und Entwicklungsländern der Neuzeit.


Das gab es schon öfters

Verbote und Beschränkungen des privaten Gold- und Silberbesitzes gab es in der Geschichte in allen Gesellschaftssystemen, angefangen von der klassischen Antike über die mittelalterlich-feudale Gesellschaft bis zu den sozialistischen Staaten und Entwicklungsländern der Neuzeit.
Es gab sie nicht nur in totalitären Diktaturen, sondern auch in demokratischen Ländern.
Ein Überblick (I):
  • 1292-1186 v. Chr.: Im Alten Ägypten war der private Besitz von Gold verboten. Gold galt damals als "königliches" Metall und "Fleisch der Götter".
  • 550-520 v. Chr.: In Sparta war der Besitz von Gold und Silber lange Zeit verboten. Zeitweise wurde auf den privaten Besitz von Edelmetall sogar die Todesstrafe gesetzt.
  • 49 v. Chr: Gaius Julius Caesar ordnete an, dass keine Person mehr als 15.000 Denaren in Gold oder Silber besitzen dürfe.
  • 1273: Kublai Khan, der Kaiser von China, verbot den Privatbesitz von Gold und Silber.
  • 1294: König Gaichatu von Persien verfügte, dass Gold und Silber in Privatbesitz dem Staat übergeben werden musste. Doch die Anordnung musste nach zwei Monaten wieder eingestellt werden, weil der Handel zum Erliegen kam und Unruhen auf den Basaren ausbrachen.
  • 1375: Der chinesische Kaiser Hongwu verbot den Besitz von Gold und Silber.
  • 1720: Unter König Ludwig XV. war der Privatbesitz von mehr als 500 Livre Gold und Silber verboten.
  • 1789: Während der französischen Revolution war es für den einfachen Bürger untersagt, mit Gold- oder Silbergeld zu bezahlen oder zu handeln
  • 1793: In Frankreich wurde der Handel mit Gold- und Silbermünzen verboten.
  • 1918: Goldverbot in der Sowjetunion; die meisten Restriktionen für Privatpersonen wurden erst 1987 wieder aufgehoben
  • 1923: Gold-, Silber und Platinverbot in der Weimarer Republik
  • 1931: Das Kabinett Brüning beschränkte erneut den privaten Goldbesitz
  • 1933: Goldverbot in den USA durch eine Verfügung von Präsident Franklin D. für Unternehmen und Privatpersonen. Im Frühjahr 1933 ging die amerikanische Wirtschaftskrise ins dritte Jahr. Ein großes Problem war die Flut der Bankeninsolvenzen, die durch die Golddeckung des Dollars noch begünstigt wurden. Nach einer Zunahme von Kreditausfällen verloren die Banken das Vertrauen der Sparer. Die Notenbank konnte nicht mit Finanzspritzen aushelfen, da sie nicht über die nötigen Goldreserven verfügte. Das bewog die US-Regierung ein Goldbesitzverbot zu erlassen. Privatpersonen und Unternehmen mussten ihr Gold innerhalb von vier Wochen bei offiziellen Stellen abzuliefern hatten und wurden mit dem Tauschwert in Papierwährung entschädigt. Verstöße wurden mit bis zu zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 10.000 US-Dollar sanktioniert. Durch das Dekret von Roosevelt zogen staatliche Stellen privates Gold ein. Dies wurde für "Maßnahmen zur Bekämpfung des Notstandes bei Banken und für andere Zwecke" verwendet. Allerdings gab es eine Freigrenze von 100 Dollar. Dies entsprach etwa 5 Feinunzen Gold. Dadurch war der größte Teil der Bevölkerung von diesem Verbot nicht betroffen. Das Goldverbot von 1933 wurde erst am 31. Dezember 1974 durch Präsident Gerald Ford aufgehoben.
Im zweiten Teil erfahren Sie die Goldbesitzverbote seit 1933 und warum ich nicht an ein Goldbesitzverbot glaube.
Herzlichst, Ihr
Michael Grandt

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