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Montag, 17. Juni 2013

Aus der Antwort des Petitionsausschusses.....hilf dir selbst dann hilft dir Gott.....also auf....individuelle Klagen anstrengen.....meine Klage wurde bereits zugestellt.....


.......Bundesregierung höher, die Währung in der Eurozone stabil zu halten. Die Umschuldung
Griechenlands ist als Maßnahme zu sehen, welche die Stabilisierung Griechenlands
und der Eurozone bezweckt. Die Währungsstabilität in der Eurozone ist
wesentliches Ziel deutscher Wirtschafts- und Finanzpolitik. Nach Auffassung des Petitionsausschusses
würde es den politischen und institutionellen Bemühungen zur
Stabilisierung des Euro entgegenlaufen, wenn die Bundesregierung nunmehr Verluste
deutscher Anleiheinhaber aus einer solchen Maßnahme zum Gegenstand eines
schiedsgerichtlichen Verfahrens machen würde. Griechenland dürfte dann mit weiteren
Klagen konfrontiert werden, die letztlich darauf abzielen, das Land zu Zahlungen
zu veranlassen. Somit würde die angestrebte Liquidität und Schuldentragfähigkeit
Griechenlands und eine stabile Eurozone durch Schiedsurteile wieder gefährdet
werden.
Vor diesem Hintergrund gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass allein die
griechische Rechtsordnung der zutreffende Beurteilungsmaßstab für den Umtausch
der Anleihen ist. Dazu kann sich weder die Bundesregierung noch der Petitionsausschuss
äußern. Vor diesem Hintergrund bestehen aus hiesiger Sicht auch keine Ansprüche
auf eine etwaige Entschädigung für Anleiheinhaber durch Deutschland, weil
hierfür keine rechtliche Grundlage erkennbar ist.
Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten der Eurozone
- auch die deutsche Bundesregierung - von Anfang an bemüht haben, die Balance
zwischen dem Ziel einer Stabilisierung Griechenlands und damit der Eurozone
und den berechtigten Interessen der Gläubiger zu wahren.

Der Petitionsausschuss ergänzt jedoch abschließend, dass dem Vernehmen nach
die nachträgliche Einführung der o.g. Kollektivierungsklausel als rechtlich zumindest
umstritten gilt. Einige Anleger aus Deutschland erheben daher Schadenersatzklagen
gegen Banken und gegen den griechischen Staat, weil Griechenland diese im Wege
der besagten Zwangsklausel gezwungen habe, sich am Schuidenschnitt zu beteiligen.
An dieser Stelle ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass er aus Gründen
der Gewaltenteilung, die in der verfassungsmäßigen Ordnung vorgesehen ist, keinen
Einfluss auf Vorgänge nehmen kann, deren Beurteilung der Justiz obliegen.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss dem Petenten lediglich anheim
zu stellen, sich an einen fachkundigen Rechtsbeistand zu wenden. Ob ggf.
Schadenersatzansprüche bestehen, kann nur im Einzelfall gerichtlich entschieden
werden. Daher kann der Ausschuss ein weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden
nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

4 Kommentare:

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  2. Diplomaten würden das Schreiben als ein Aufforderung zur Klageeinreichung in DE interpretieren... oder wie soll man "zumindest rechtlich umstritten" sonst interpretieren? Das ist schon sehr eindeutig!

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