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Montag, 24. Juni 2013

Die Rückzahlung erfolgte bei Fälligkeit allerdings nur, wenn nicht zuvor bei einem von vier Referenzländern, nämlich Frankreich, Italien, Griechenland und Dänemark, ein sogenanntes „Kreditereignis“ eingetreten war

Synthia-Anleihe mit Länderrisiken 


Heidelberger Richter stoppt Etikettenschwindel der Landesbank Baden-Württemberg

Viele Jahre haben Sparkassen riskante Zertifikate unter dem Namen Synthia als „Staatsanleihen“ verkauft. Dem hat nun ein Richter aus Heidelberg einen Riegel vorgeschoben. Mit Urteil vom Landgericht Heidelberg vom 11.06.2013 (Az.: 2 O 252/12) sprach der Richter dem Kläger vollen Schadensersatz zu.

Konkret wurde dem Anleger durch die Sparkasse Kraichgau eine mit 4,0 % p.a. verzinste, sogenannte LBBW Synthia Euro-Staatsanleihe verkauft. Der von Griechenland Ende März 2012 vorgenommene Schuldenschnitt führte dazu, dass der Kläger nur 21,5 % seines eingesetzten Kapitals aus der Synthia „Anleihe“ zurückerhielt.

Die Synthia-„Anleihe“ war von der Landesbank Baden-Württemberg („LBBW“) am 27.07.2009 mit einer Laufzeit von fünf Jahren emittiert worden. Die Rückzahlung erfolgte bei Fälligkeit allerdings nur, wenn nicht zuvor bei einem von vier Referenzländern, nämlich Frankreich, Italien, Griechenland und Dänemark, ein sogenanntes „Kreditereignis“ eingetreten war. Als Kreditereignis galt die Nichtanerkennung oder ein Moratorium, die Nichtzahlung oder eine Schuldenrestrukturierung. Dies war in dem Produktflyer allerdings nur verklausuliert dargestellt.

Was schwerer wiegt: die angebliche „Staatsanleihe“ war in Wirklichkeit weder eine Anleihe noch gar eine Staatsanleihe, sondern eine risikoreiche Wette auf die Bonität von vier Ländern in der Form eines Zertifikates. Dies sei irreführend, befand das Landgericht Heidelberg. Da die Sparkasse Kraichgau wusste, dass sie ein Zertifikat und keine Staatsanleihe verkaufte, dürfte sie vorsätzlich die Anleger in die Irre geführt haben. Deshalb gilt für diese Beratungsfälle nicht die stichtagsbezogene, dreijährige Verjährungsfrist des WpHG ab dem Zeitpunkt des Kaufes. Vielmehr beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst mit der Kenntnis des Anlegers vom Fehlverhalten seiner Bank. „Zum ersten Mal wurde der Bank ein Etikettenschwindel vorgeworfen. Dieser Schwindel betrifft alle Anleger die Synthia-Anleihen mit verschiedenen Landesrisiken gekauft haben“, so Rechtsanwalt Bömcke, der das Urteil erstritten hat.


Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an

Rechtsanwalt Nikolaus Bömcke
Rössner Rechtsanwälte
Tel.: 089-998922-0



Bei der DZ Bank wurden gleichartige Anleihen verkauft... 

2 Kommentare:

  1. EMMA Anleihen: Intransparenz und hohes Risiko

    EMMA steht für „Emerging Markets Mixed-Anleihe“. Dabei geht es um eine Anleihe, die sich aus dem synthetischen Portfolio ausgewählter Länderrisiken zusammensetzt. Die EMMA Anleihe wurde von der DZ-Bank konstruiert und was mit einem harmlosen Namen daherkommt, entpuppt sich letztlich als nicht kalkulierbares Finanzinstrument.

    Die Emittentin, die DZ Bank, machte bei der EMMA Anleihe ihre Rückzahlungsverpflichtung von der Bonität eines ganzen Länderkorbes abhängig. Dieser setzte sich zum Beispiel aus Länder wie Griechenland, Polen und Ungarn zusammen.

    Das Griechenland-Risiko der Anleihe hat sich längst realisiert. Zurück blieb ein Verlust für den Anleger in Höhe von knapp 80 Prozent. Die Bank musste nur 21,5 Prozent ihrer Anleihe zurückzahlen.

    Hinter dem Produkt steckt Methode. „So entledigten sich verschiedene Banken eines Risikos, das sie selbst im Herbst 2009, als die ersten Hiobsbotschaften über Griechenland auftauchten, nicht mehr tragen wollten“, so Rechtsanwalt Bömcke von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte in München. „Sie verkauften ihre eigenen Länderrisiken – wie z.B. das Risiko griechischer Anleihen – schon verpackt an ihre Kunden und entlasteten damit sich selbst. Das Schlimme ist, dass dies die Kunden nicht wussten, da man sie häufig unzureichend über den Länderkorb und die einzelnen Länderrisiken aufklärte“, so Bömcke weiter.

    Der Unterschied zum Direkterwerb einer Griechenland-Anleihe besteht darin, dass beim Direkterwerb der Anleger sich ganz bewusst ein Griechenland-Risiko eingekauft hätte, bei der Emma Anleihe merkte er dies nicht.

    Schlimmer ist aber, dass sich der Anleger mit der Emma Anleihe, ohne es zu wissen, nicht nur ein Griechenland-Risiko eingehandelt hatte, sondern daneben noch zusätzlich ein Landesrisiko weiterer Länder, deren Bonität in den letzten Jahren immer problematischer geworden war. Damit potenzierte sich das Landesrisiko für den Erwerber einer Synthia oder Emma Anleihe. De facto trug er nicht nur das Ausfallrisiko der LBBW bzw. DZ Bank, sondern gleichzeitig das Ausfallrisiko von einer Reihe von weiteren Ländern.

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    1. Die Zertifikate / synthetische Anleihen der DZ - Bank werden auch unter dem Namen COBOLD vertrieben...

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