Montag, den 27. Mai 2013 um 13:41 Uhr
Wie man als konservativer Anleger Gläubiger von Griechenland wird
geschrieben von Ulrich Husack
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Es war einmal ein Hamburger Kaufmann, der 2004 seine Firma veräußerte und sein Vermögen der HASPA im Jahre 2006 im Rahmen einer Vermögensverwaltung übertrug. Er vertraute seiner Sparkasse und wollte und konnte sich um sein Vermögen nicht selber kümmern.
Da er kein Risiko eingehen wollte, wählte er ein sogenanntes „Renditedepot“. Bei diesem war das vorrangige Ziel die Kapitalerhaltung verbunden mit einem stetigen Zuwachs durch Zinserträge. Dabei sollte die Anlagepolitik Kursrisiken weitgehend vermeiden. Das ergibt sich ausdrücklich aus seinem Vermögensverwaltungsvertrag.
Die HASPA handelte dann auch für ihn und legte sein Geld, wie er glaubte, entsprechend seinen Vorgaben an.
Im Oktober 2008 (nach der Pleite von Lehman Brothers) rief er dann bei seiner Sparkasse an und bat darum, dass sich nur noch Bundeswertpapiere und Inhaberschuldverschreibungen seiner Sparkasse im Depot befinden sollen. Er erhielt darauf Benachrichtigungen, dass Papiere zum Verkauf gegeben und dass in ganz erheblichem Umfang Bundeswertpapiere gekauft worden seien. Unter anderem erhielt er eine Bestätigung, dass eine Anleihe der DZ-Bank verkauft werden sollte und dass eine andere Anleihe der DZ-Bank auch tatsächlich verkauft wurde.
Der Kaufmann, der sich die kryptischen Wertpapierbezeichnungen (einerseits: 5,41 % DZ Bank AG SCHV.E.4757 F.13 auch DZ Bank ITV.E.4757 genannt und andererseits: DZ Bank ITV.E.3919) nicht so genau ansah, ging davon aus, dass seine geänderten Anlagegrundsätze nunmehr auch umgesetzt worden seien. Tatsächlich wurde das erstgenannte Wertpapier (5,41 % DZ Bank AG SCHV.E.4757 F.13) nicht verkauft und befand sich noch im Depot, ohne dass er es bemerkte oder ihm mitgeteilt wurde, dass ein Verkauf nicht gelang.
Im Februar 2012 kündigte er die Vermögensverwaltung und führte sodann bei seiner Sparkasse ein normales Depot, in welchem sich die Papiere aus der Vermögensverwaltung befanden. Für ihn unerwartet und plötzlich erhielt er nun im Mai 2012 Nachricht, dass sein Wertpapier DZ Bank ITV.E.4757 umgetauscht wurde in eine Griechenlandanleihe EO-Bonds 2012(40) Ser.18 zu einem Zinssatz von 2 % und einem Tilgungstermin zum 24.2.2040!
Was war passiert?
Bei der Anleihe 5,41 % DZ Bank AG SCHV.E.4757 F.13 (ISIN DE000DZ1G5T7) handelte es sich um ein sog. COBOLD-Papier der DZ-Bank. Das ist eine von der DZ-Bank emittierte Anleihe zu einem Nominalzins von 5,41 %. An sich sollte man meinen, dass man dann auch nur das Bonitätsrisiko der DZ-Bank trägt. Weit gefehlt! Tatsächlich handelt es sich um eine Art von der DZ-Bank vertriebene Kreditausfallversicherung, weil sich aus den Bedingungen der Anleihe (welche dem Kaufmann nicht bekannt waren) ergibt, dass der Zins nur gezahlt werde, falls bei den Ländern
Bundesrepublik Deutschland,
Französische Republik, Irland,
Italienische Republik,
Königreich Belgien,
Königreich der Niederlande,
Königreich Spanien,
Portugiesische Republik,
Republik Finnland,
Republik Griechenland,
Republik Österreich,
Republik Slowenien
Republik Zypern
kein sogenanntes „Kreditereignis“, also kein Staatsbankrott eintritt. Sollte ein derartiges Kreditereignis erfolgen, so wird die Anleihe der DZ-Bank gegen eine Anleihe des betreffenden Eurolandes umgetauscht und der Anleger hat plötzlich nicht mehr die DZ-Bank als Schuldner, sondern das betreffende Land. Vorliegend war der Schuldenschnitt bezüglich Griechenlands das Kreditereignis, so dass der Kaufmann völlig überraschend Gläubiger Griechenlands geworden ist.
Was war der Grund, dass die Anleihe im Oktober 2008 nicht verkauft wurde?
Die HASPA hatte im Rahmen der Vermögensverwaltung selbständig am 2.10.2008 ein Limit von 97,10 Euro gesetzt und den Auftrag vermutlich erst am 3.10.2008 an die Börse gegeben. Während der Schlusskurs am 2.10.2008 noch bei 97,20 Euro war, rutschte er am 3.10.2008 auf 96,00 Euro ab und überschritt die 97,00 Euro auch nicht mehr.
Bemerkenswert ist allerdings, dass dies dem Kaufmann nicht mitgeteilt wurde. Die HASPA war im Rahmen der Vermögensverwaltung verpflichtet, den Kaufmann davon zu informieren, dass seine Anweisungen nicht komplett umgesetzt werden konnten.
Da die HASPA keinen Fehler erkennen will, hat der Kaufmann nun beim Landgericht Hamburg Klage von Rechtsanwalt Husack einreichen lassen, welche unter dem Geschäftszeichen 330 O 570/12 bearbeitet wird.
Ferner war der Fall bereits Gegenstand eines Beitrages auf NDR-Info: http://www.ndr.de/regional/hamburg/haspa235.html
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Freigegeben in Aktuelles
Schlagwörter Griechenland HASPA Renditedepot DE000DZ1G5T7 Kreditereignis
http://www.anlegerschutzanwalt.de/aktuelles/item/161-wie-man-als-konservativer-anleger-gl%C3%A4ubiger-von-griechenland-wird.html
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