BerlinDer Rahmen für direkte Kapitalhilfen des Euro-Rettungsschirms ESM an pleitebedrohte Banken steht. Das geht aus einem Reuters am Freitag vorliegenden fünfseitigen Papier zur Vorbereitung des Euro-Finanzministertreffens nächste Woche in Luxemburg hervor. So soll der betroffene Staat verpflichtet werden, zunächst selbst das Kernkapital der Bank aufzufüllen, bevor der ESM an Bord kommt. Zudem sollen die Aktionäre und Gläubiger der Bank vorher bluten. Für die Kapitalhilfen sollen 50 bis 70 Milliarden Euro der bis zu 700 Milliarden Euro des ESM reserviert werden.
Mit der Möglichkeit, Banken direkt zu rekapitalisieren, will die Euro-Zone den Teufelskreis zwischen Bankenpleiten und Staatsschulden durchbrechen. Zwar kann der ESM schon heute bei der Sanierung des Finanzsektors eines Euro-Landes helfen - aber nur über den Umweg des Staatshaushaltes, was den Schuldenstand erhöht. Als Voraussetzung für die direkten ESM-Hilfen hatten sich die Euro-Länder vor einem Jahr geeinigt, die Aufsicht über die wichtigsten Banken im Euro-Raum der EZB zu übertragen.
Das Diskussionspapier mit Datum vom 12. Juni umreißt die Grundzüge für die direkten ESM-Banken-Hilfen. Grundsätzlich soll der ESM nur handeln können, wenn die Finanzstabilität der Euro-Zone gefährdet ist. Außerdem muss der ESM-Mitgliedsstaat damit überfordert sein. Auch die Bank muss am Ende ihre Möglichkeiten sein, neue Investoren zu finden und die Alteigentümer zu beteiligen. Die Hilfe selbst will der ESM dann über eine 100-prozentige ESM-Tochterinstitution abwickeln. Der Kapitalbedarf soll von der EZB als Banken-Aufsichtsbehörde festgelegt werden.
Zudem soll es eine klare Hackordnung geben, wer bei der Bankenrettung zuerst zur Kasse gebeten wird, angefangen bei den Aktionären und sonstigen Kapitalgebern. Die genauen Details werden in dem Dokument nicht ausgeführt, dort ist nur von angemessen Kapitalabschreibungen und Schuldumwandlungen die Rede. Als nächstes soll das Mutterland der Bank bluten. Wird die von den Basel III-Regeln vorgeschriebene Quote von 4,5 Prozent des harten Eigenkapitals nicht erreicht, soll die Regierung dieses zunächst auffüllen. Ist die Quote schon erfüllt, soll sich die Regierung parallel zum ESM mit zehn bis 20 Prozent an den notwendigen öffentlichen Kapitalzuschüssen beteiligen.
Der mit Steuerzahlergeldern der anderen Euro-Länder aufgefüllte ESM soll erst am Schluss eingreifen. Dabei soll dem ESM-Führungsgremium eine weiter Spielraum gegeben werden. So soll in Ausnahme auch eine Beteiligung des Mitgliedslandes an der Kapitalverstärkung ausgesetzt werden können, wenn es dadurch überfordert wäre und selbst den Marktzugang verlieren würde. Zudem soll sich der ESM direkt am harten Kernkapital der Banken beteiligen. Für seine Hilfen werden wie bei allen anderen ESM-Maßnahmen Auflagen für die jeweilige Regierung fällig.
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