die nachträgliche Einführung der o.g. Kollektivierungsklausel als rechtlich zumindest
umstritten gilt. Einige Anleger aus Deutschland erheben daher Schadenersatzklagen
gegen Banken und gegen den griechischen Staat, weil Griechenland diese im Wege
der besagten Zwangsklausel gezwungen habe, sich am Schuidenschnitt zu beteiligen.
An dieser Stelle ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass er aus Gründen
der Gewaltenteilung, die in der verfassungsmäßigen Ordnung vorgesehen ist, keinen
Einfluss auf Vorgänge nehmen kann, deren Beurteilung der Justiz obliegen.
Der Ausschuss stellt in seine Stellungnahme fest, dass einige Leute vs GRI und Banken klagen....er bewertet und empfiehlt es schon gar nicht.....
Man muss denn auch mal alles lesen:
AntwortenLöschenVor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss dem Petenten lediglich anheim
zu stellen, sich an einen fachkundigen Rechtsbeistand zu wenden.
http://rolfsgriechenlandblog.blogspot.de/2013/06/aus-der-antwort-des-petitionsausschusse.html
Löschen..."die nachträgliche Einführung der o.g. Kollektivierungsklausel als rechtlich zumindest umstritten gilt."
LöschenDas ist eine Bewertung, wenn auch sehr diplomatisch...