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Sonntag, 9. Juni 2013

Doch jetzt nennt die EZB Grenzen für ihr Kaufprogramm - offenbar aus Angst vor dem deutschen Verfassungsgericht

Vor der Verfassungsgerichts-VerhandlungEuropäische Zentralbank begrenzt Anleihekäufe

 ·  Einst hat EZB-Chef Mario Draghi die Schuldenkrise beruhigt, indem er unbegrenzte Käufe von Staatsanleihen versprach. Doch jetzt nennt die EZB Grenzen für ihr Kaufprogramm - offenbar aus Angst vor dem deutschen Verfassungsgericht.
Aus Sorge vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Europäische Zentralbank (EZB) erstmals Grenzen ihres umstrittenen Anleihenkaufprogramms aufgezeigt. Damit will sie offenbar einer für sie negativen Entscheidung des Gerichts zuvorkommen. Entsprechende Informationen wurden der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung aus dem Umfeld der Notenbanken bestätigt.
EZB-Präsident Mario Draghi hatte im vergangenen Jahr angekündigt, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen notleidender Eurostaaten aufzukaufen, um den Euro zu retten. Inzwischen aber hat die Notenbank dieses Programm auf ein Volumen von maximal 524 Milliarden Euro eingegrenzt und dies dem Gericht auch mitgeteilt.
Am kommenden Dienstag und Mittwoch will sich das Verfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung mit der Frage beschäftigen, ob die angekündigten Staatsanleihenkäufe mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Verfassungsrechtler wie der Frankfurter Professor Helmut Siekmann halten es für denkbar, dass das Gericht dem Anleihenkaufprogramm Grenzen aufzeigt.
Offenbar um das Programm juristisch weniger angreifbar zu machen, hat die EZB in einem von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten jetzt Grenzen genannt. Notenbanker bezeichneten den Vorgang als „Einhegung“.
Unter anderem wurde eingehegt, welche Anleihen für das Programm überhaupt infrage kommen. Dazu wurde umrissen, wie lange Staatsanleihen eines Landes schon auf dem Markt sein müssen, bevor die EZB sie kaufen darf. Die Stillhaltefrist werde „angemessen und in Tagen zählend“ sein, heißt es im Gutachten. Eine „logische Sekunde“ reiche nicht. Es kämen auch nur Anleihen mit einer Laufzeit von einem bis drei Jahren in Frage. Das begrenze das Volumen der möglichen Anleihenkäufe für Spanien, Italien, Irland und Portugal zusammen auf 524 Milliarden Euro. Alle Anleihen dieser Länder hätten ein Volumen von mehr als 2,2 Billionen Euro gehabt.
Der Münchner Ökonom Hans-Werner Sinn sagte der F.A.S., er erhoffe sich mehr Klarheit vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Das Verfassungsgericht ist immer nützlich, weil jeder weiß, was geht und was nicht geht“, sagte er. „In der Zeit der allgemeinen Aufweichung der vertraglichen Regeln und Vereinbarungen gibt es Orientierung.“

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