Der Präsident des Bundesfinanzhofes,
Rudolf Mellinghoff, gestand dem Bürger
das Recht zu, Lücken in nationalen Steuergesetzen
oder internationalen Steuerabkommen
in seinem Sinne zu nutzen,
selbst wenn es dadurch zu sogenannten
weißen Einkünften komme. „Der freiheitsberechtigte
Bürger ist nicht verpflichtet,
sein Leben und seine Verhältnisse so
zu gestalten, dass der Tatbestand eines
Steuergesetzes erfüllt wird.“
FAZ Print 14.5.2013 über den Steuerberater Kongress 2013
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Mellinghoff war lange zeit Bundesverfassungsrichter
Rudolf Mellinghoff
Geboren: 25. November 1954 (Alter 58)
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