Zur
kollisionsrechtlichen Behandlung
der griechischen
Zwangsumschuldung
vor schweizerischen
Gerichten
von Philippe E. Monnier1
Seit dem Jahre
2009 befinden sich verschiedene Staaten der Eurozone, allen voran Griechenland,
in einer tief
greifenden Staatsschuldenkrise. Unter der Ägide der sog. Troika, bestehend
aus der
Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen
Währungsfonds,
sind seither weit reichende Massnahmen zur Stabilisierung Griechenlands
und zum Schutz
der Eurozone verabschiedet worden. In diesem Rahmen wurde im März 2012
den privaten
Gläubigern griechischer Staatsanleihen angeboten, sich durch einen
Forderungsverzicht
freiwillig an der
Restrukturierung der griechischen Staatsschuld zu beteiligen.
Noch vor der
Durchführung dieses Schuldenschnitts verabschiedete das griechische Parlament
jedoch ein
Gesetz, das es der griechischen Regierung erlaubte, den Forderungsverzicht
zwangsweise auch
gegen Gläubiger durchzusetzen, welche dem Umtausch nicht freiwillig zugestimmt
hatten. Die Rede
war von einer retroaktiven Einführung von sog. collective action
clauses bzw. von
einer Zwangsumschuldung. Kollisionsrechtlich wirft die Vorgehensweise der
griechischen
Regierung verschiedene komplexe Rechtsfragen auf, welche im vorliegenden
Beitrag aus der
Perspektive des schweizerischen internationalen Privatrechts näher zu
beleuchten
sind.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
A. Chronik der griechischen Schuldenkrise
B. Die griechische
Umschuldungsgesetzgebung
II. Zuständigkeit der
schweizerischen Gerichte
A. Internationale Zuständigkeit
1. Anwendbarkeit des LugÜ
2. Gerichtsstandsvereinbarung
(Art. 23 Ziff. 1 LugÜ)
3. Gerichtsstand in
Verbrauchersachen (Art. 16 Ziff. 1 LugÜ)
B. Staatenimmunität
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen