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Donnerstag, 16. Mai 2013

eine "EU-Petition".....


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Inhaber von griechischen Staatsanleihen. Den Nennwert dieser Anleihen hat der griechische Staat nunmehr einseitig um 53,5 % herabgesetzt. Aber auch die restlichen 46,5 % des Nennwertes meiner Anleihen habe ich nicht ausbezahlt bekommen, sondern dafür insgesamt 24 neue Anleihen erhalten, von denen 20 neue griechische Staatsanleihen sind, die Laufzeiten bis zum Jahr 2042 haben. Da diese Anleihen auch stark unter dem Nennwert notieren, habe ich bereits jetzt einen Realverlust von ca. 80 % erlitten.

Hintergrund dieser Enteignung durch den griechischen Staat ist – wie Ihnen sicherlich bekannt ist – das sog. private sector Involvement (PSI) aus dem Oktober des letzten Jahres. Dabei ging es darum, dass private institutionelle Anleger auf 50 % ihrer Forderungen gegenüber dem griechischen Staat verzichten. Im Rahmen der Verhandlungen um die konkrete Ausgestaltung des PSI hat lediglich der internationale Bankenverband (IIF) mit der griechischen Regierung verhandelt. Beteiligt war an diesen Gesprächen laut Medien auch die sog. Troika (bestehend aus EZB, Europäi-scher Kommission und des IWF). Kleinanleger oder deren Vertreter (z.B. die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. - DSW) konnten an den Gesprächen nicht teilnehmen. Dies erschien auch nicht notwendig, weil es sich um einen freiwilligen Schuldenschnitt handeln sollte und nur die institutionellen Investoren auf ihr Geld teilweise verzichten sollten.

Der griechische Staat hat aber im Februar seine Gesetze geändert und die Möglichkeit der Einführung sog. nachträglicher Umschuldungsklauseln (collective action clauses – CAC) geschaffen. Diese sollen sicherstellen, dass bei Zustimmung einer Mehrheit zu einer Umschuldung auch die Minderheit zur Beteiligung an der Umschuldung gezwungen werden kann. Der griechische Staat hat daraufhin über die Einführung der CAC in die nach griechischem Recht begebenen Anleihen und den Schuldenschnitt vor allem durch institutionelle Anleger abstimmen lassen. Angeblich hat sich eine Mehrheit von ca. 86 % für den Schuldenschnitt und damit die Einführung der CAC ausgesprochen. Aus diesem Grund sind nunmehr auch die Kleinanleger, die entweder überhaupt nicht befragt, abgelehnt oder sich enthalten haben, – wie oben beschrieben – teilweise enteignet worden.

Ich halte das Vorgehen des griechischen Staates und der Troika mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für unvereinbar und sehe insbesondere die Rechte von Verbrauchern, d.h. Kleinanlegern, massiv verletzt. Zunächst hat der griechische Staat nachträglich seine Gesetze geändert und damit nachträglich einseitig zu seinen Gunsten in bestehende Verträge (Anleihen) eingegriffen. Es liegt eine Rückwirkung und damit eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes vor. Darüber hinaus dient diese rückwirkende Gesetzgebung einer Enteignung. Der griechische Staat kann sich bei diesem Vorgehen auch nicht auf einen Staatsnotstand berufen, weil eine solcher bereits per Definition nicht vorliegt. Ein Staatsnotstand bezeichnet einen Zustand drohender Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit und den Bestand des Staates, der nicht mehr mit üblichen (politisch-administrativen) Mitteln zu bewältigen ist. Zwar gibt es in Griechenland Auseinandersetzungen um die Sparpläne der griechischen Regierung. Von Bürgerkriegszuständen ist der Staat aber (glücklicherweise) noch weit entfernt. Des Weiteren hat der griechische Staat laut Medienberichten Außenstände bei seinen Bürgern aufgrund nicht beigetriebener Steuern in Höhe von über 40 Milliarden Euro. Diese hätte der griechische Staat zunächst eintreiben müssen, bevor er seine Gläubiger einseitig enteignet.

Weiterhin hat der griechische Staat mit der EZB, die ebenfalls Inhaber von Anleihen in Höhe von geschätzten 50 Milliarden Euro ist, eine Sonderregelung getroffen. Die EZB muss am Schuldenschnitt nicht teilnehmen und hat für eine am 20. März 2012 auslaufende Anleihe laut Medienberichten ca. 5 Milliarden Euro erhalten, d.h. den vollen Nennwert der von ihr gehaltenen Anleihen. Auch dies verdeutlicht, dass der griechische Staat zahlungsfähig ist und kein Notstand vorliegt. Die Bevorzugung der EZB zeigt aber auch, dass hier Anleihegläubiger derselben Anleihe unterschiedlich behandelt werden. Dies verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und diskriminiert andere Anleger. Der griechische Staat sucht sich nämlich einseitig einen Gläubiger heraus, den er bevorzugt, und andere werden enteignet. Die Enteignung der übrigen Anleger fällt auch höher aus, als wenn die EZB beteiligt worden wäre. Es ist außerdem zu befürchten, dass weitere Gläubiger bevorzugt worden sind bzw. bevorzugt werden. So soll laut Medienberichten auch ein chinesischer Staatsfond griechische Staatsanleihen im Wert von ca. 10 Milliarden Euro halten. Dieser Fond hatte sich bislang öffentlichkeitswirksam geweigert, am Schuldenschnitt teilzunehmen. Nach der Zwangsumschuldung hat man von diesem Fond und der chinesischen Regierung keine Proteste mehr gehört, so dass der Schluss naheliegt, dass auch hier eine Sonderregelung getroffen worden ist.

Meines Erachtens werden mit dem beschriebenen Verhalten des griechischen Staates die Rechte von Verbrauchern in der EU mit Füßen getreten. Berücksichtigt man nämlich, dass Kleinanleger überhaupt nicht an den Verhandlungen beteiligt waren und nun zwangsweise enteignet werden, so ist dies für mich ein Skandal. Kleinanleger wie ich wurden von der Umschuldung völlig überrascht, weil in den Medien immer nur von einer Beteiligung institutioneller Anleger die Rede war und an den angeblichen Verhandlungen auch nur institutionelle und keine Privatanleger beteiligt waren.

Von meiner Bank habe ich erst am 28. Februar 2012 ein Schreiben bezüglich des freiwilligen Umtauschangebotes des griechischen Staates mit einer Antwortfrist bis 05.03.2012 erhalten. In der Kürze der Zeit war eine sachgerechte Auseinandersetzung mit der Materie nicht möglich, zumal die Bank selbst in dem übermittelten Schreiben ausdrücklich auf die „Komplexität“ des Umtauschangebotes hinwies. Darüber hinaus war eine sachgerechte und fristgerechte Auseinandersetzung auch deshalb nicht möglich, weil die umfangreichen Unterlagen, auf die die Bank nur verwies und die dem Angebot nicht beigefügt waren, im Internet nur auf griechisch und englisch verfügbar waren. Schließlich zeigten auch die inhaltlich differierenden und mit unterschiedlichen Antwortvarianten versehenen Schreiben der verschiedenen Banken, dass offensichtlich auch in diesen Fachkreisen überhaupt nicht klar war, über was Verbraucher konkret abstimmen konnten. Ich habe deshalb auf das freiwillige Angebot nicht reagiert.

Die gesamte Umschuldung des griechischen Staates ist und war von Anfang an auf institutionelle Anleger zugeschnitten. Dies zeigen auch die 24 Anleihen, die ich für eine Anleihe erhalten habe. Zum einem muss ich als Kleinanleger erhebliche Verkaufsgebühren für diese zahlen, so dass die Umschuldung mich letztlich 90 % oder sogar mehr meines eingesetzten Kapitals kosten wird. Für Kleinanleger wären maximal 5 neue Anleihen sinnvoll gewesen. Zum anderen kann ich als Kleinanleger mit Anleihen, die teilweise erst im Jahr 2042 fällig werden, wenig bis nichts anfangen. Es ist bereits zweifelhaft, ob ich zu diesem Zeitpunkt noch leben werde. Weiterhin haben alle – außer den Kleinanlegern – eine Kompensation für die Umschuldung erhalten. Die EZB wird – wie ausgeführt – voll entschädigt, weil sie an der Umschuldung nicht teilnimmt. Sie macht sogar auf Kosten der übrigen Anleger Gewinn, weil sie ihre Anleihen unter par erworben hat. Die Banken bekommen derzeit von der EZB Geld zu einem Zinssatz von 1 % geliehen, dass sie wieder in europäische Staatsanleihen mit dreiprozentiger Verzinsung oder mehr anlegen können. Aufgrund des zeitlichen Zusammentreffens von Umschuldung und Bereitstellung des Geldes durch die EZB ist von einem Zusammenhang auszugehen. Hedgefonds haben aufgrund der ausgelösten Kreditausfallversicherungen ebenfalls keinen Schaden erlitten.

Eine derartige Verbraucherbenachteiligung von Kleinanlegern in der EU kann nach meinem Rechtsverständnis nicht zulässig sein. Ich bitte Sie daher, den Sachverhalt zu prüfen und zugunsten der Verbraucher tätig zu werden, zumal Verbraucher nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU betroffen sind. Verbraucher aus anderen EU-Staaten, etwa Österreich, sind im Übrigen zur Umschuldung nicht einmal befragt worden. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass es sich bei uns Kleinanlegern nicht um „Zocker“ oder „Trittbrettfahrer“ handelt, wie es teilweise von der Politik behauptet wird. Ich habe beispielsweise bereits im Frühjahr 2010 griechische Staatsanleihen zu Kursen von 100 % des Nennwertes erworben, weil ich das Geld sicher für meine Altersvorsorge anlegen wollte. Mir ging es nicht um Kursgewinne, sondern um die Zinsen. Ich wollte die Anleihen auch bis zur Endfälligkeit im Jahr 2015 halten. Ich habe damals der EU und den Beteuerungen der Politik vertraut, die einen Bankrott des griechischen Staates ausgeschlossen haben.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

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