SpanienKatalanische Souveränitätserklärung vorerst außer Kraft
09.05.2013 · Katalonien will ein Referendum über seine Unabhängigkeit abhalten. Das Verfassungsgericht in Madrid hat nun eine Klage der spanischen Regierung gegen die Souveränitätserklärung zugelassen. Die Katalanen wollen sich dadurch nicht beirren lassen.
Der Streit zwischen dem spanischen Zentralstaat und Katalonien um ein Unabhängigkeitsreferendum hat sich zugespitzt. Das spanische Verfassungsgericht setzte eine Souveränitätserklärung der Region im Nordosten Spaniens vorläufig außer Kraft. Die Deklaration hatte ein erster Schritt zu einer Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Kataloniens sein sollen.
Das katalanische Regionalparlament ließ sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts aber nicht von seinen Plänen abbringen. Die Abgeordneten beschlossen am Mittwoch in Barcelona die Einsetzung einer Kommission, die das Referendum vorbereiten soll.
Die Madrider Richter hatten entschieden, eine Verfassungsklage der spanischen Regierung gegen die Souveränitätserklärung zuzulassen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts über die Klage innerhalb von fünf Monaten sei die Erklärung einstweilen aufgehoben.
„Wir halten an unseren Plänen fest“
Das katalanische Parlament hatte Ende Januar mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet, mit der Spaniens wirtschaftsstärkste Region für sich das Recht auf Selbstbestimmung in Anspruch nimmt. „Das Volk von Katalonien (...) ist in politischer und rechtlicher Hinsicht ein souveränes Subjekt“, heißt es in der Deklaration.
Kataloniens Regierungschef Artur Mas sagte, die Regionalregierung werde sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht von ihrem Vorhaben einer Volksabstimmung abhalten lassen. „Niemand soll sich etwas vormachen: Was auch immer sie (in Madrid) unternehmen, wir werden an unseren Plänen festhalten“, sagte Mas.
Katalonien, eine der reichsten Regionen Spaniens, hat schon heute einen Autonomiestatus und eine eigene Polizei. Die große Mehrheit der Bevölkerung will aber mehr Autonomie-Rechte, etwa die Hälfte tritt für die Gründung eines eigenes Staates ein.
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