UrteilRechtsschutzversicherer müssen Anlegern helfen
08.05.2013 · Rechtschutzversicherungen haben Anleger-Fragen oft pauschal ausgeschlossen. Das ist nicht erlaubt, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat.
Von JOACHIM JAHN
Rechtsschutzversicherer dürfen Streitigkeiten von Kapitalanlegern nicht pauschal vom Versicherungsschutz ausnehmen. Das hat derBundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. Damit kippten die obersten Zivilrichter die sogenannte Effektenklausel sowie die „Prospekthaftungsklausel“ der R + V- und der WGV-Versicherung.
Sie wiesen aber darauf hin, dass diese Regelungen auch von vielen anderen Versicherern verwendet würden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen. Die Klauseln klammern den Rechtsschutz „im ursächlichen Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten“ (beispielsweise Anleihen, Aktien und Investmentanteilen) aus; ebenso für die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen.
Diese Regeln sind dem Urteil zufolge wegen mangelnder Transparenz unwirksam. Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer könne ihnen nicht klar genug entnehmen, welche Geschäfte davon betroffen seien (Az.: IV ZR 84/12 und 174/12). Die Oberlandesgerichte Frankfurt und Stuttgart hatte das in diesen Fällen noch anders beurteilt.
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