UBS will im Inland Weissgeldstrategie bereits umsetzen
Die Grossbank darf fortan nur noch Konti für Kunden eröffnen, wenn diese bestätigen, die Mittel versteuert zu haben. Damit steigt der Druck zur Steuerehrlichkeit auch für Schweizer Kunden.
Das internationale Steuerdatenleck könnte dazu führen, dass Schweizer Steuerhinterzieher mit Geld in Offshore-Zentren ihre Anonymität verlieren und es vorziehen, die Mittel zurück in die Schweiz zu bringen. Um vorzubeugen, dass unversteuertes Geld (zurück) in die Schweiz gelangt, hat UBS (UBSN 16.91 0.77%) nun eine interne Weisung erlassen, die der FuW vorliegt. Die Grossbank verlangt von den Kunden eine Erklärung, dass die Mittel versteuert sind. Kurz: Die Weissgeldstrategie gilt auch im Inland. Der Druck zur Steuerehrlichkeit steigt auch für Schweizer Kunden.
Gemäss bestehender Policy darf kein Konto eröffnet werden, wenn der Kundenberater weiss, dass ein neues Konto «zur Umgehung steuerlicher Verpflichtungen» eröffnet werden soll. Dieser Grundsatz wurde nun durch neue Instruktionen ergänzt. Sie gelten für neue Kundenbeziehungen mit in der Schweiz domizilierten Kunden mit Vermögenswerten von mindestens 100 000 Fr. und bei bestehenden Kundenbeziehungen mit Zuflüssen von 1 Mio. Fr. in sechs Monaten aus ausgewählten Ländern (Hongkong, Singapur, Österreich, Bahamas, Cayman Islands, Guernsey, Lichtenstein, Luxemburg und Monaco). Die Kundenberater müssen schriftlich bestätigen, dass sie die Kunden auf ihre Verpflichtungen zur Einhaltung der Steuervorschriften hingewiesen und dass die Kunden bestätigt haben, die geltenden Steuervorschriften zu erfüllen und den Meldepflichten über Kontoverbindungen nachzukommen.
Bestätigt der Kunde das nicht, darf der Berater kein Konto eröffnen. Bei bestehenden Beziehungen müssen die angekündigten Zuflüsse in einer Kontaktnotiz erwähnt werden. Bestätigt dieser Kunde nicht, darf der Zufluss nicht angenommen werden. Zudem wird er zur Regularisierung seiner Situation aufgefordert.
Unangekündigte Zuflüsse sind ebenfalls zu dokumentieren; zudem soll der Kunde zur Regularisierung gedrängt werden. Hinweise werden auch für Zweifelsfälle gegeben: «Grundsätzlich sollten Kundenberater auf die Richtigkeit der (…) Erklärungen zur Einhaltung der Steuervorschriften vertrauen können, es sei denn, es liegen spezifische Hinweise vor, dass die (…) Erklärungen nicht korrekt sind.» In solchen Fällen sollten Kundenberater ihre Vorgesetzten informieren oder das Verfahren abbrechen.
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