es wird immer wieder fälschlicherweise behauptet Geld von zahlungsunwilligen Staaten sei nicht eintreibbar: hier im Argy-Fall gegen Ende 2009 : 523.549,36 €
19.10.2009
Hinterlegungssachen nn ./. Republik Argentinien
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den Hinterlegungssachen 2 HL A xx/05, 2 HL A xx/05 und 2 HL A xx/05 wird zu
Ihrem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß gegen die Republik Argentinien
folgendes mitgeteilt:
Die Drittschuldner haben auf Grund einer Sicherungspfändung für Herrn nn
und die Republik Argentinien hinterlegt; das der Sicherungspfändung zu
Grunde liegende Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden, so daß der Sicherungsvorbehalt
gemäß § 839 ZPO hinfällig geworden ist und Herr nn jetzt
die Auszahlung des gepfändeten Betrags beantragt hat.
Ausgezahlt wurden deshalb insgesamt 345.173,58 € (Hauptforderung + Zinsen +
bisher nachgewiesene Vollstreckungskosten).
Das bedeutet, daß die zu 2 HL A xx/05 und 2 HL A xx/05 hinterlegten Beträge
vollständig ausgezahlt wurden und daß in 2 HL A xx/05 noch 178.375,78 € hinterlegt
sind.
Rechtspflegerin
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Das Pfändungskonzept, Idee und wissen wie und wo stammt von mir !!!!
wer mehr wissen will:
rolfjkoch@web.de
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