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Donnerstag, 2. Mai 2013

Experten sehen die weltweite Besteuerung von Transaktionen europäischer Steuerpflichtiger als unrealisierbar an, da diese Transaktionen von Finanzbehörden vieler Staaten gar nicht beobachtet würden. Selbst im Finanzministerium ist man sich intern klar, dass diese Steuer eigentlich strukturell gar nicht erhoben werden kann. Damit wäre sie verfassungswidrig

Noch mehr Steuern!!

 
 
Eine Finanztransaktionssteuer, wie sie nun in den Eurozonestaaten kommen soll, ist ein fragwürdiges Konstrukt.
Denn sie wird wohl nur dazu dienen um Sie als Kleinaktionäre zu rupfen, die mal einige Aktien- oder Anleihepositionen umschichten wollen. Dabei ist es aus der Marktperspektive sinnvoll, wenn Aktionäre durch den Verkauf den Börsenwert und damit das Management unter Druck bringen können.
Die Idee der Transaktionssteuer stammt von dem Wirtschaftswissenschaftler James Tobin, der eine Steuer auf Währungstransaktionen im Auge hatte, um Währungsschwankungen zu beruhigen. Darum geht’s den Eurostaaten wohl kaum, da die geplante Finanztransaktionsteuer nur im europäischen Binnenmarkt greifen kann.
Politische Motivation
Die neue Transaktionssteuer wird von jenen befürwortet, die Märkte und deren disziplinierende Wirkung für Teufelszeug halten und an deren Stelle politische Anordnungen bevorzugen. Die freie Preisbildung an Märkten ist jedoch nur ein Ausdruck von Eigentumsrechten!
Einschränkung von Eigentumsrechten
Die jederzeitige rechtliche Veräußerungsmöglichkeit von Eigentum ist ein wesentliches Feature des Eigentumsrechts. Auch eine freie, durch staatliche Eingriffe unmanipulierte Preisfindung durch Angebot und Nachfrage gehört zum Eigentumsrecht im weiteren Sinne. Der Wert einer Sache ist derjenige, den potentielle Käufer bereit wären zu zahlen.
Bewertungsabschläge?
Wird öffentlichen Stellen Einfluss auf Marktpreise eingestanden, würden sie eine Umverteilung zwischen den Vertragsparteien organisieren.
Eine Transaktionssteuer an Kapitalmärkten verringert die Liquidität und würde langfristig den Marktwert von Wertpapieren drücken. Bei Anleihen, auch für die des Bundes, bedeutet dies einen höheren Zinssatz.
Finanzmarkttransaktionsteuer verfassungswidrig
Experten sehen die weltweite Besteuerung von Transaktionen europäischer Steuerpflichtiger als unrealisierbar an, da diese Transaktionen von Finanzbehörden vieler Staaten gar nicht beobachtet würden. Selbst im Finanzministerium ist man sich intern klar, dass diese Steuer eigentlich strukturell gar nicht erhoben werden kann. Damit wäre sie verfassungswidrig.
Der bürokratische Aufwand der Erhebung dieser Transaktionssteuer steht in keinem Verhältnis zu den erwarteten Steuereinnahmen. Bei den Börsen, den Depotbanken und bei den Finanzbehörden müssten Kapazitäten für deren Erfassung geschaffen werden. Ressourcenverschwendung, mehr Steuerbeamte und netto kaum Einnahmen für andere Zwecke.
Fragwürdige Wirkung
Nicht nur die Steuereffizienz der Transaktionssteuer ist fraglich, sondern auch die vermeintliche Steuerungswirkung. Die geplante Finanzmarkttransaktionssteuer gilt nur für jene, die ihren Wohnsitz in Euroland haben und nur für Transaktionen über eine Börse. Der Großteil der Kredit- und Zinsderivate, die bedrohlich wirken, werden nur als Verträge zwischen zwei Parteien geschlossen.
Durch eine Steuer würden noch mehr Geschäfte nicht über die Börse laufen. Das ist genau das Gegenteil dessen was die Politik erreichen sollte: Alle Derivate sollten über die Börse laufen. Das Transaktionsvolumen an den Börsen sollte um einer Transparenz willen nicht abgewürgt werden, sondern erhöht werden!

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